29.03.2023 - 5.1 Umsetzung des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Hoffmeister bringt die Beschlussvorlage ein:

Die Stadt Plau am See muss sich, wie alle kommunalen Institutionen auch, verstärkt mit der Gewinnung geeigneter Fachkräfte befassen. Große Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus geburtenstarken Jahrgängen stehen kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand. Gleichzeitig wandeln sich durch die Digitalisierung bekannte Arbeitsweisen. Um die Menschen mit den Fähigkeiten, die für die Gewährleistung und Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge gebraucht werden, steht auch die Stadtverwaltung im Wettbewerb mit den Verwaltungen der umliegenden Kommunen, der Kreis- und Landesverwaltung und den Unternehmen der Privatwirtschaft.

 

Aus dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern folgt kein Anspruch der Beschäftigten auf den Abschluss einer entsprechenden Entgeltumwandlungs- oder Überlassungsvereinbarung. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers. Der Tarifvertrag eröffnet lediglich die Möglichkeit für Arbeitgeber, die Umwandlung von Entgelt zum Zwecke des Fahrradleasings zuzulassen.

 

Die Auswahl des Dienstleisters soll im Anschluss gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen durch die Verwaltung getroffen werden. Im Leasingvertrag sind grundsätzliche und umfassende Regelungen, die auch Störfall Regelungen einbeziehen, festzulegen. Störfälle können sein u. a. Ausscheiden aus dem Dienst vor Beendigung von Entgeltumwandlungs- und Überlassungsvertrag, Zeiten ohne Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung. Darüber hinaus sind zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber ein Entgeltumwandlungsvertrag und eine Überlassungsvereinbarung jeweils mit vorgegebenen Mindestinhalten zu schließen. Die Versicherung der Räder soll gefordert werden und ist durch die Beschäftigten zu tragen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, den nach dem TvöD beschäftigten Angestellten der Stadt Plau am See die Umwandlung von Entgelt zum Zwecke des Fahrradleasings im Rahmen des TV Fahrradleasing zu ermöglichen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Leasingvertrages obliegt dem Bürgermeister.

Reduzieren

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage