29.03.2023 - 5.2 Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Behördenbet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Mi., 29.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister erklärt den Abwägungsbeschluss:
Mit dieser Vorlage soll der Beschluss über den Umgang mit den während der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erhaltenen Stellungnahmen herbeigeführt werden. Die Abwägung ist Voraussetzung für Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mühlenberg“ der Stadt Plau am See.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden im Folgenden die Einsender von Stellungnahmen anonymisiert wiedergegeben und lediglich mit einer groben Ortsangabe versehen, sofern einer Namensnennung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
Es spricht nichts dagegen, diesen Beschluss zu fassen.
Beschluss:
1. Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit des Vorentwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden hat die Stadtvertretung geprüft und gemäß der der Vorlage beigefügten Abwägungsempfehlungen beschlossen.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Mühlenberg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Mühlenberg“ und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.
4. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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