29.03.2023 - 5.4 Beratung und Beschluss über die Behandlung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister:

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See hat am 14.09.2022 den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt.

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens zu beschließen und festzustellen.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist die rechtswirksame 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
  3. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2023 beschlossen und festgestellt. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2023 gebilligt. (Anlage 2)
  4. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage