29.03.2023 - 5.6 Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 - 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hoffmeister bringt ein, dass diese Beschlussvorlage nachträglich eingereicht wurde und begründet dies, dass der zeitliche Rahmen für die Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung im Juni nicht ausreichend gewesen wäre.

 

Die Schöffenabstimmung mit Beschlussfassung muss auf Grund des gesetzlich bestimmten Zeitplanes, durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, bis Mitte Mai abgestimmt sein.

 

Eine darauffolgende öffentliche Auslegung von einer Woche ist bis zum 01.06. einzuhalten und die Meldung ans Amtsgericht hat zwingend bis zum 01.07.2023 zu erfolgen.

 

Die Schöffen werden in jedem fünften Jahr aus einer Gesamtvorschlagsliste gewählt, die einheitlich für die Wahl der Schöffen des Amtsgerichtsbezirks Ludwigslust erstellt wird.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste prüfen die Gemeinden, ob die vorzuschlagenden Personen noch in der Gemeinde wohnen und ob Gründe vorliegen, die ihrer Aufnahme in die Vorschlagsliste entgegenstehen oder die sie sonst als ungeeignet für das Schöffenamt erscheinen lassen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die beiliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen in der Wahlperiode 2024 -2028.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

 


 

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Anlagen zur Vorlage