28.06.2023 - 5.2 Überarbeitung der Kurabgabesatzung der Stadt Pl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister begründet die Überarbeitung der Kurabgabesatzung:

Entsprechend der Informationsvorlage S/19/0301 sollte die Kurabgabesatzung im Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe bis Juni 2023 vorberaten werden, um der Stadtvertretung am 29.09.2023 eine finale Fassung zur Entscheidung vorzulegen.

Nach umfangreichen Diskussionen im Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe, sowie mit dem Verkehrsverein der Stadt Plau am See lässt sich dieser Zeitplan aus Sicht der Verwaltung und der Beteiligten nicht einhalten.

 

Zur Begründung:

Um die Kurabgabe neu zu planen, sind noch sehr viele Themen vorzubereiten und zu entscheiden. Dies ist bis zum Juni 2023 nicht realisierbar. Hierbei spielen neben der Berücksichtigung von rechtlichen Komponenten auch die einzubeziehenden Angebote für die Touristen eine Rolle. Einige dieser möglichen Angebote, wie beispielweise eine eventuell einzuarbeitende Mobilitätspauschale (z.B. Seenplatte-rundum, innerstädtischer Verkehr) lassen sich gegenwärtig noch nicht genau beziffern. Hierzu bedarf es beispielsweise weiterer interner Abstimmungen sowie Abstimmungen mit unseren Partnern und Dienstleistern.

Um eine Neuausrichtung der Kalkulation vorzubereiten, müssen im Vorfeld für definierte Angebote auch noch umfangreiche Erhebungen durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Gruppe der Tagesgäste. Hier müssen konkrete Gästezählungen vorgenommen werden, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Außerdem muss über eine Anschaffung von Kurtaxautomaten bzw. die Nachrüstung der Parkscheinautomaten um ein Kurabgabetool beraten und entschieden werden. Ebenso sind Anschaffungszeiträume zu berücksichtigen.

Weiterhin ist die Einbeziehung der Ortsteile Karow und Leisten in den Erhebungsbereich der Kurabgabesatzung langfristig vorzubereiten, um hier auch eine entsprechende Akzeptanz zu erzielen. Ebenso müssen in diesen Ortsteilen bisher nicht vorhandene Bestandsaufnahmen an Unterkünften und Erfassungen von ortsfremden Eigentümern an Wohngelegenheiten erfolgen.

 

Eine frühzeitige Kommunikation der neuen Kurabgabesatzung ist für alle touristischen Anbieter unserer Stadt zwingend erforderlich. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis März 2024 in Abstimmung mit dem Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe einen Beschlussvorschlag für die Überarbeitung der Kurabgabesatzung mit entsprechender Kalkulation vorzulegen. Nach Beschlussfassung soll anschließend allen touristischen Anbietern die Gelegenheit gegeben werden, sich auf die neuen Kurabgabensätze vorzubereiten und diese an ihre Gäste und Vertragspartner zu kommunizieren.

 

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Beschluss:

 Die Stadtvertretung beschließt, dass die Überarbeitung der Kurabgabesatzung erfolgen soll und dass ein entsprechender Satzungsbeschluss in einer Stadtvertretersitzung bis März 2024 gefasst werden soll. Die Einführung der dann neuen Kurabgabesatzung soll im Jahr 2025 erfolgen.

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000024&TOLFDNR=1001680&selfaction=print