28.06.2023 - 5.18 Vierte Satzung zur Änderung Benutzungsgebührens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Mi., 28.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Manfred Doliwa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Änderung der Gebührenordnung ist wegen der erhöhten Kosten für Strom, Gas, Abfall, Reinigung u. ä. begründet. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes führt auch bei der Vergütung des Hafenwartes zu steigenden Kosten. Hier sind die Änderungen in der Anlage als Gegenüberstellung zu entnehmen.
Heutzutage werden die Boote immer größer und breiter. Aus diesem Grund ist die Gebühr anzupassen. Der beratende Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe empfiehlt, die Liegegebühren vom 1.11. - 31.3. mit 20,00 EUR jetzt ausgewiesen; um eine Erhöhung dieses Betrages auf 25,00 EUR.
Herr Tast fragt die Stadtvertretung. Beschließen wir diese Änderung?
Herr Hoffmeister erklärt, eine Fläche zum Ausruhen sollte den Gästen und Urlaubern, wenn diese den ganzen Tag unterwegs waren, angeboten werden. Aber aus dem Wasserwanderrastplatz machen wir keinen Campingplatz.
Frau Pohla entgegnet, Wohnmobil und Wohnwagen sind verkehrstechnisch zwei verschiedene Fahrzeuge.
Herr Hoffmeister, dann nehmen wir den Wohnwagen mit auf.
Herr Tast fast die Punkte zusammen und bittet um Abstimmung:
Unter Punkt 1 Wasserliegeplatz ist zu ergänzen in Wohnmobil/Wohnwagen
Anzahl Mitglieder: 19
Abstimmungsergebnis:
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anwesend |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
ausgeschlossen* |
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16 |
16 |
0 |
0 |
0 |
*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V
Unter Punkt 2: Nebennutzung Landliegeplatz; Nebengebäude, Liegegebühren vom
1.11. - 31.3. je Liegeplatz pro Monat 25,00 EUR
Anzahl Mitglieder: 19
Abstimmungsergebnis:
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anwesend |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
ausgeschlossen* |
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16 |
16 |
0 |
0 |
0 |
*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V
Liegeplatzgebühr Hauptsaison an Land 5,00 Euro.
Anzahl Mitglieder: 19
Abstimmungsergebnis:
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anwesend |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
ausgeschlossen* |
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16 |
16 |
0 |
0 |
0 |
*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V
Herr Tast bittet jetzt um Abstimmung über den geänderten Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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551,2 kB
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1
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(wie Dokument)
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267,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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190,8 kB
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