28.06.2023 - 5.18 Vierte Satzung zur Änderung Benutzungsgebührens...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Änderung der Gebührenordnung ist wegen der erhöhten Kosten für Strom, Gas, Abfall, Reinigung u. ä. begründet. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes führt auch bei der Vergütung des Hafenwartes zu steigenden Kosten. Hier sind die Änderungen in der Anlage als Gegenüberstellung zu entnehmen.

Heutzutage werden die Boote immer größer und breiter. Aus diesem Grund ist die Gebühr anzupassen. Der beratende Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe empfiehlt, die Liegegebühren vom 1.11. - 31.3. mit 20,00 EUR jetzt ausgewiesen; um eine Erhöhung dieses Betrages auf 25,00 EUR.

 

Herr Tast fragt die Stadtvertretung. Beschließen wir diese Änderung?

 

Herr Hoffmeister erklärt, eine Fläche zum Ausruhen sollte den Gästen und Urlaubern, wenn diese den ganzen Tag unterwegs waren, angeboten werden. Aber aus dem Wasserwanderrastplatz machen wir keinen Campingplatz.

 

Frau Pohla entgegnet, Wohnmobil und Wohnwagen sind verkehrstechnisch zwei verschiedene Fahrzeuge.

 

Herr Hoffmeister, dann nehmen wir den Wohnwagen mit auf.

 

 

Herr Tast fast die Punkte zusammen und bittet um Abstimmung:

 

Unter Punkt 1 Wasserliegeplatz ist zu ergänzen in Wohnmobil/Wohnwagen

 

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

 

Unter Punkt 2: Nebennutzung Landliegeplatz; Nebengebäude, Liegegebühren vom

1.11. - 31.3.  je Liegeplatz pro Monat 25,00 EUR

 

 Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 


 

Liegeplatzgebühr Hauptsaison an Land 5,00 Euro.

 

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

 

Herr Tast bittet jetzt um Abstimmung über den geänderten Beschluss:

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung für die Nutzung des Wasserwanderrastplatzes Plau am See mit den genannten Änderungen.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V


 

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