28.08.2023 - 4.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erörtert den Beschlussvorschlag. Es gab in den Unterlagen noch einige Änderungen unsererseits die wir der Firma Baukonzept aufgegeben haben, die sich nach Prüfung ergeben haben. Auch in der Planzeichnung gab es Änderungen, so war das Regenrückhaltebecken (Löschwasserbrunnen) nicht eingezeichnet. Herr Hoffmeister teilt als Tischvorlage eine E-Mail mit den Änderungen an die Ausschussmitglieder aus. Im Nachgang sollen die Unterlagen bis zum Freitag in der Beschlussvorlage noch einmal angepasst werden, bevor die Einladung zur Sitzung der Stadtvertretung versendet wird.

 

Herr Baumgart erwähnt in diesem Zusammenhang das Thema der Bushaltestelle, die auch der Tourismusausschuss bereits besprochen hat. Herr Hoffmeister weist daraufhin, dass es sich hier noch nicht um die Erschließungsplanung handelt, diese steht zu einem späteren Zeitpunkt an.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung mit den vorliegenden Änderungen (Anlage).

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:

1.    Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3.     Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.  

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

6

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen