28.08.2023 - 4.5 Teileinziehung eines Fahrbahnstücks der Straße ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert den Beschluss.

 

Herr Tast fragt, warum die Teileinziehung nur bis zu der Hausnummer 3 geht und nicht für die ganze Fläche bis zu der Hausnummer 5. Herr Baumgart bestätigt, dass der Bauausschuss sich für eine Teileinziehung bis zu der Hausnummer 5 an die Fischerstraße ausgesprochen hat. Herr Hoffmeister antwortet, er nimmt diese Frage noch einmal mit.

 

Frau Krohn erkundigt sich, was mit dem Parkplatz der Gastronomen geschieht. Herr Hoffmeister informiert den Ausschuss, dass die Eigentümer beim Landkreis einen Antrag auf Umnutzung gestellt haben. Künftig könnten hier Sitzflächen für die Gäste entstehen. Der Landkreis wird bei der Teileinziehung sicherlich auch auf den vorliegenden Antrag zur Umnutzung achten. Herr Baumgart erklärt, dass bei einer Teileinziehung nur der Status „Straße“ nicht mehr vorhanden ist. Für Anlieger könnte geregelt werden, dass die Fläche weiter befahren werden darf.

 

Frau Pohla fragt, ob die Tische auf den Gehwegen denn entfernt werden. Herr Hoffmeister weisst darauf hin, dass die Stadt hierfür eine Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen hat.

 

Herr Dr. Schlaak sagt, das Fahrverbot sollte für „Fahrzeuge aller Art“ gelten und nicht für „Kraftfahrzeuge aller Art“. Herr Tast fragt, ob sodann nicht nur Motorräder und Autos ausgeschlossen sind, sondern auch Fahrräder. Herr Dr. Schlaak schildert, dass man einzelne Fahrzeuge noch zulassen könnte. Herr Baumgart führt an, dass es wichtig ist die Teileinziehung umzusetzen. Herr Dr. Schlaak regt an, gegenüber des Eldeufers Fahrradhalter anzubringen. Derzeit werden Fahrräder reihenweise an den Geländern des Eldeufers angeschlossen. Weiterhin spricht sich Herr Dr. Schlaak dafür aus, eine Einbahnstraßenregelung zu schaffen und die Fahrtrichtung in der Stietzstraße zu ändern.

Herr Baumgart erwiedert, dass heute ein bereits besprochener Punkt des Verkehrskonzeptes umgesetzt werden soll. Die Verkehrsführung wird im Rahmen des Verkehrskonzeptes umgesetzt. Herr Hoffmeister erwähnt, dass dieser Punkt aufgrund des Gefahrenpotentials vorgezogen wird. Frau Pohla erkundigt sich, ob dieser Vorschlag aus der Arbeitsgruppe des Verkehrskonzeptes resultiert. Herr Hoffmeister erklärt das Vorgehen der Arbeitsweise der Arbeitsgruppe, die Arbeitsgruppe unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung einzelner Themen. Herr Baumgart merkt an, dass der Vorschlag gemeinsam aus dem Bauausschuss und dem Tourismusausschuss unterbreitet wurde. Frau Pohla findet, dass nicht nur die Stelle an der Hubbrücke Gefahrenpotential birgt, sondern auch die Fischerstraße. Herr Baumgart weisst auf das überarbeitete Verkehrskonzept hin, der Verkehrsplaner hat hier alle Einzelmaßnahmen gut beschrieben.

 

Frau Pohla erinnert sich, dass dieses Stück damals nicht eingezogen werden konnte, aufgrund des LKW Verkehrs. Herr Baumgart weisst auf die Genehmigung für Versorgungsfahrzeuge hin, die über den Busparkplatz abfahren können.

 

Frau Pohla sagt, dass man den Bürgersteig vor der Gastronomie aufgrund der Tische weder mit dem Kinderwagen noch mit Rollstuhl richtig nutzen kann. Zusätzlich stehen hier auch stetig Handwerker-Autos im Halteverbot. Herr Hoffmeister stellt fest, dass das Ordnungsamt auf beiden Seiten Kontrollen durchführt. Für Handwerksbetriebe und den Sozialdienst kann es aufgrund der Sondernutzungssatzung Parkgenehmigungen geben, diese werden ebenfalls kontrolliert. Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen regelt ebenfalls die Flächen die auf den Bürgersteigen für die Fussgänger freizuhalten sind.

 

Frau Krohn stimmt in vielen Punkten zu und bekräftigt, dass es wichtig ist die Teileinziehung umzusetzen. Plau am See ist eine Tourismusstadt und die Besucher müssen gastronomisch versorgt werden. Die Touristen sollen sich wohl und sicher fühlen. Insbesondere im Bereich der Hubbrücke stehen oft viele Gruppen um diese anzuschauen. Die Teileinziehung ist ein erstes Zeichen und zusätzlich noch ein Punkt der aus dem Verkehrskonzept umgesetzt wird.

 

Herr Hoffmeister erklärt die beiden angesprochenen Punkte „Teileinziehung bis zu der Hausnummer 3 oder 5“ und „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mitzunehmen und zu prüfen und bittet um Zustimmung. Die Arbeitsgruppe wird über weitere Sitzungen und Tätigkeiten berichten.

 

Abschließend erkundigt sich Frau Pohla, was an der Hubbrücke für ein Podest steht. Herr Hoffmeister erklärt, dass es bei den Schranken an der Hubbrücke aufgrund der Sensorik immer zu Störungen kommt, die Leute stehen zu dicht an der Schranke. Das Podest dient als Abstandbegrenzung, die Baumaßnahme ist noch nicht beendet, da noch ein Geländer auf das Podest gebaut werden soll. Dies soll kurzfristig erfolgen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, ein Teileinziehungsverfahren für ein Teilstück der Straße „An der Metow“ bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu beantragen. Der Bereich von der Einmündung der Großen Burgstraße bis zum Haus An der Metow Nr. 3 soll für den Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt werden.

 

Reduzieren

Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

4

0

2

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage