13.09.2023 - 6.6 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Ziel sei, so Herr Hoffmeister, mit der Stadtvertretersitzung im Dezember den Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen zu können. Damit, nachdem der Haushalt beschlossen und gegebenenfalls genehmigt ist, die Ausschreibung durchgeführt werden könne. Anschließend kann dann die Preisbildung für die entsprechenden Grundstücke beschlossen werden, damit danach die Grundstücksverkäufe erfolgen und die Stadt dadurch Einnahmen generieren kann.

 

Herr Dr. Schlaak hat sich noch einmal mit der Erschließungsplanung zu diesem B-Plan befasst. Vor einiger Zeit war eine Dame da, die verschiedene Möglichkeiten der Energienutzung vorstellte. Er möchte wissen, ob der Gedanke der Geothermie noch vorhanden sei. Herr Hoffmeister antwortet, dass kommunale Wärmeplanung immer ein Thema sei. Die Verwaltung versuche sich den Herausforderungen, die uns bevorstehen, entgegenzutreten. Ein Unternehmen stellte die Möglichkeit eines Fernwärmenetzes vor. Dies führt natürlich auch zu Vor- und Nachteilen. Dadurch gäbe es auch einen Anschlusszwang, der durch Kaufverträge durchgesetzt werden müsse. Das ist eine Diskussion, die noch nicht zu Ende geführt sei.

 

Herr Rexin spricht die Bedenken wegen der Grünfläche an und möchte wissen, ob in diesem Bereich alles behoben sei. Herr Hoffmeister weist darauf hin, dass dies in den Unterlagen stehe. Es sei eine Umforstung und Ersatzpflanzungen geplant. Dies sei auch mit der Forstbehörde geklärt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:

1.    Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3.     Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

14

14

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000035&TOLFDNR=1002200&selfaction=print