27.11.2023 - 4.5 Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Datum:
- Mo., 27.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auch in diesem Punkt erfragt Herr Baumgart die Meinung der Ausschussmitglieder. Es gab keine weiteren Fragen zu diesem TOP.
Ein Bürger erfragt, wie die farblich markierten Flächen zu deuten sind, die auf der Karte eingezeichnet wurden. Frau Krentzlin erklärt alle Markierungen und den Werdegang des 1. Entwurfes und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das ist die 1. Stellungnahme der öffentlichen Träger.
Ein Bürger erfragt, ob alle Eigentümer angesprochen wurden, die es betrifft. Herr Baumgart erklärt, dass das keine Aufgabe des Bauausschusses ist. Das obliegt in der Organisiation des Investors mit dem Planungsbüro.
Auch Herr Hoffmeister erklärt nochmal umfassend, wie die Beteiligung aller Betroffenen und der Werdegang des Verfahrens ist, was das Kartenmaterial aussagt und die daran verknüpften Bedingungen.
Herr Baumgart informiert nochmals über den F-Plan und erfragte die Meinung der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Plau am See beschließt:
- Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umgang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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