03.06.2024 - 3 Informationen aus der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister informiert anhand eines Berichtes des stv. Gemeindewahlleiters über den aktuellen Stand der Wahlvorbereitungen:

„Gerne möchte ich Ihnen einige Informationen zum aktuellen Stand der Vorbereitung mitteilen:

Wahlbezirke

Zu den Verbundwahlen am 09.06.2024 wurden im Amtsbereich Plau am See insgesamt 11 Stimmenbezirke und 2 Briefwahlbezirke gebildet.

Dies umfasst im Einzelnen:

Stadt Plau am See – 6 Stimmenbezirke Zusammenlegung von Wahlbezirken ist erfolgt, damit haben wir nun 3 größere Wahlbezirke von über 1.000 wahlberechtigten Personen (vormals 7 Stimmenbezirke).

Gemeinde Ganzlin – 3 Stimmenbezirke (unverändert)

Gemeinde Barkhagen – 2 Stimmenbezirke (unverändert)

Aufgrund der Größe der Europa- und Kommunalwahlen, der Schwierigkeit der Auszählung dieser Wahlen, und der steigenden Tendenz zur Briefwahl ist es aus Sicht der Wahlleitung erforderlich gewesen, einen zweiten Briefwahlvorstand zu bilden und die Wahlen zu teilen. Ein Briefwahlvorstand wird dabei die Wahlen der Stadt durchführen, der andere Briefwahlvorstand die Wahlen der Gemeinden. Zu dieser Wahl sind keine repräsentativen Wahlbezirke im Amtsbereich zur Europawahl geplant, auch sind bisher keine Wählerbefragungen durch die öffentlichen Medien oder den Forschungsgruppe Wahlen angekündigt.

Wahlhelfer

Für die Verbundwahlen am 09.06.2024 konnten stand heute, auch mit der Unterstützung der Gemeinden, ausreichend Beisitzer benannt werden. Nach wie vor schwierig ist es jedoch, die qualifizierteren Ämter eines Wahlvorstandes, wie das Amt des Wahlvorstehers, der Schriftführungen, wie auch die Ämter der Stellvertreter zu besetzen. Verantwortung am Wahltag übernehmen zu müssen, scheint nach wie vor viele Bürger ein Hindernis zu sein, sich auch für diese wichtigen Ämter zu bewerben. Da jedoch 4 von den maximal 9 erlaubten Wahlhelfer aus dem Vorstand, der Schriftführung und deren Stellvertretung bestehen, war es auch zu dieser Wahl erneut schwierig, alle Wahllokale adäquat zu besetzen. Die Schulungen für den Wahlvorstand erfolgen in der kommenden Woche an den Tagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag im Rathaus. Beisitzer sind zu den Schulungen nicht geladen, diese werden sodann durch ihren Wahlvortand geschult. Unterlagen hierzu sind bereits auf der Webseite des Amtes Plau am See und der Rubrik Verbundwahl 09.06.2024 veröffentlich.

Organisatorisches zur Wahl

Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass die Stimmzettel zur Europa- und Kreistagswahl, sowie die dazu gehörigen Wahlbriefumschläge auch in diesem Jahr wieder sehr spät geliefert wurden, sodass dem Amt kaum Zeit zur Vorbereitung der Briefwahl verblieb. Hier würden wir uns wünschen, dass die Lieferungen der Stimmzettel und Wahlbriefumschläge durch den Kreis zeitiger erfolgt, um die Briefwahl ordentlich vorbereiten zu können. Denn zur Vorbereitung gehört es auch, sämtlich Stimmzettel, sofern diese nicht vorgefalzt geliefert sind, vorzufalten, und diese möglichst nach Wahlen in die dazugehörigen Stimmzettelumschläge vorzusortieren, damit diese im Anschluss mit den Wahlscheinen zügig versendet werden können. Desweiteren besteht nun für alle wahlberechtigten Personen die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich oder elektronisch im Einwohnermeldeamt (Dammstraße 33, 19395 Plau am See) zu beantragen. Das Amt Plau am See hat zudem in der Zeit vom 21.05.2024 bis 07.06.2024 im Verwaltungsgebäude Amt Plau am See, Dammstraße 33, 19395 Plau am See, (Erdgeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung ein Briefwahlbüro geöffnet, wo zusätzlich die Möglichkeit besteht, nach Erhalt der Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort seine Stimme abzugeben.

Votemanager

Im vergangen Jahr hat das Amt Plau am See die Wahlsoftware „Votemanager“ eingeführt. Damit haben Sie nun die Möglichkeit, die Wahlergebnisse aller Wahlen in Echtzeit über einen Link von zu Hause aus zu verfolgen. Auch die vorläufige Ergebnisrechnung erfolgt über den Votemanager, sodass alle Wahlbewerber sich informieren können, ob Sie ein Mandat als Gemeindevertreter erworben haben, bzw. zum Bürgermeister der Gemeinden gewählt worden. Der Link wird am Wahltag über die Webseite des Amtes Plau am See www.amtplau.de eingebunden sein.

Änderung der Geschäftsordnungen erforderlich

Abschließend möchte ich Sie darüber informiere, dass der Landtag am 24. April 2024 die Novellierung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns beschlossen hat. Die geänderte Kommunalverfassung soll planmäßig am 09. Juni 2024 in Kraft treten. Durch diese Änderung müssen wir unsere Geschäftsordnung und unsere Hauptsatzung anpassen. Entsprechende Muster vom Städte- und Gemeindetag wurden uns zur Verfügung gestellt und befinden sich gerade in Prüfung.