31.01.2024 - 4.1 Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Wehr...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorlage wurde vom Vorsitzenden vorgestellt. Es wurde nachgefragt, warum die Beschlüsse über die Höhe der Aufwandsentschädigung im öffentlichen Teil behandelt werden. Dazu wurde festgestellt, dass dies auf der Grundlage der derzeit geltenden Gesetze notwendig ist.

Über die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Jugendfeuerwehrwart gab es Diskussionen, da diese genauso hoch ist wie die des stellv. Wehrführers. Das erschien nicht allen Ausschussmitgliedern hinsichtlich der Verantwortung und des zeitlichem Aufwandes angemessen. In der Diskussion erläuterte der anwesende Amtswehrführer die Aufgaben und die Verantwortung eines Jugendwartes.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung des Gerätewartes wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls diskutiert. Auch hier ist es offensichtlich, dass der Aufwand des Gerätewartes und die daraus resultierende Kostenersparnis für die Stadt, in keinem Verhältnis zur beschlossenen Aufwandsentschädigung steht. Diese Aufwandsentschädigung wurde im Juni 2023 durch Beschluss der Stadtvertretung von 50 auf 100 Euro angehoben.

Nach umfangreicher Diskussion stimmt der Ausschuss der Vorlage zu.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der Höchstsätze der Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V.

 

Reduzieren

Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

5

3

0

2

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage