05.06.2024 - 7.27 Verkaufspreisbildung der nach baulicher Nutzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weisbrich zeigt für sich ein Mitwirkungsverbot an, weil er ein Interesse an einem Grundstück hat. Er verlässt um 19:47 Uhr den Sitzungstisch und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Herr Hoffmeister erläutert den Beschluss und die Preisbildung.

Herr Tast bittet um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Verkaufspreise, für die im Bebauungsplan Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, nach baulicher Nutzung eingeteilten Flächen wie folgt: Gewerbefläche – 30,00 €/m²; Mischgebietsfläche – 95,00 €/m²; Flächen für Sondernutzung Einzelhandel – 105,00 €/m²; Wohnbaufläche – 105,00 €/m².

 

Weiterhin beschließt die Stadtvertretung, dass dem Hauptausschuss die Zuständigkeit über den Verkauf sämtlicher Grundstücke innerhalb Bebauungsplanes Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, unabhängig der in § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen, übertragen wird. 

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

15

14

0

0

1

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage