15.04.2024 - 7 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Krentzlin berichtet, dass Herr Thielmann von der Firma Projektplan-mv einen Antrag auf Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Reppentin“ gestellt hat. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist festgelegt worden, dass ein Baugrundstück eine Mindestgröße von 1.200 m² haben muss. Kaufinteressenten favorisieren allerdings nur Grundstücke mit einer Größe 600 – 700 m².  Er bittet um die Prüfung, ob unter Anwendung des § 31, Abs. 2, Satz 1 BauGB (Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit) eine Ausnahme bzw. Befreiungsmöglichkeit besteht. Wenn dies grundsätzlich nicht möglich ist, bittet er um die Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die 1.200 m² Grundstücke vorerst mit einem Doppelhaus zu bebauen und im Nachgang das Grundstück hälftig zu teilen. Ebenso merkt Frau Krentzlin an, dass die wesentlichen Betsandteile des bestehenden Bebauungsplanes die Grundstücksgröße und die Einzelhäuser umfasst.

Herr Klähn fragt, weshalb die Grundstücksgröße in diesem Maße festgelegt wurde? Dies begründet Frau Krenzlin mit der Erhaltung des Dorfbildes. Daraufhin lehnt Herr Klähn diesen Antrag ab. Dem schließen sich dann Herr Baumgart und die weiteren Ausschussmitglieder an.

 

Die anwesenden Mitglieder erteilen keine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Dorfgebiet Reppentin“. Sie einigen sich darauf, dass der Investor einen Antrag auf Bebauungsplanänderung stellen kann und somit auch die anfallenden Kosten zu tragen hat.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000177&TOLFDNR=1003968&selfaction=print