06.05.2024 - 3.2 Informationen aus der Verwaltung

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Wortprotokoll

Frau Krentzlin berichtet, dass am heutigen Tag die Genehmigung zum Bau der vierten Abfahrt des Kreisverkehrs im Gewerbegebiet Güstrower Chaussee erteilt wurde. Ebenso informiert sie darüber, dass die Submission für das gesamte Gebiet heute Morgen endete und das es vier Angebote gibt. Herr Neubauer fragt an, ob die abgegebenen Angebote im kalkulierten Kostenumfang liegen. Frau Krentzlin bejaht dies und informiert, dass drei der vier Angebote in den Gesamtkosten nah beieinander liegen. Nun werden diese Angebote geprüft, um die Vergabe in der letzten Stadtvertretersitzung beschließen lassen zu können.

 Frau Krentzlin informiert die anwesenden Ausschussmitglieder darüber, dass die Untere und die Obere Denkmalschutzbehörde am 03.05.2024 einen Erörterungstermin zur Aufhebung des Baustopps an der Burganlage hatten. Es sollen zeitnah Schritte zur Aufhebung des Baustopps ergehen. Hiernach könnten die Baumaßnahmen nach dieser Urlaubersaison wieder aufgenommen werden.

 Frau Krentzlin merkt an, dass die Bürgerversammlung zum Thema “Verkehrskonzept” am 24.05.2024, um 18:30 Uhr, im Kino stattfindet. 

Ebenso berichtet Frau Krentzlin, dass der Zustand des Wasserturmes desolat ist. Es ist zwingend notwendig, dieses Bauwerk zu sanieren, um es weiterhin  für die Öffentlichkeit als Aussichtsturm nutzen zu können. Hierzu wird derzeit das Stellen eines LEADER-Antrags geprüft.

Im Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 39 ,"Agri-Solaranlage" Hof Lalchow, informiert Frau Krentzlin die anwesenden Mitglieder, dass es aktuell zu einem Stillstand im Verfahren gekommen ist, da sich die Anwohner und der Investor bezüglich einer Heckenpflanzung nicht einigen können. Die Ausschussmitglieder stimmen der Meinung der Verwaltung zu, dass es keinenfalls die Aufgabe der Anwohner ist, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.

Frau Krentzlin berichtet, dass ein Gutachter die Zufahrt zum Kalkofen als nur begrenzt befahrbar eingestuft hat. Dementsprechend wird die Sperrung nur begrenzt aufgehoben. Die Zufahrt soll zukünftig nur einspurig mit Fahrzeugen befahren werden dürfen, die eine Gesamtbreite von 2,10 Metern nicht überschreiten. Ebenso muss für die Durchfahrt eine Sondergenehmigung im Rathaus beantragt werden. Diese Sondergenehmigung wird dann personengebunden vergeben. Es wird nun in regelmäßigen Abständen geprüft, ob sich der Zustand der Zuwegung verschlechtert. Sollte dies der Fall sein, wird eventuell eine erneute Vollsperrung nötig sein. Herr Neubauer merkt an, dass er die Meinung vertritt, dass diese Straße und auch die Zuwegung zum Leuchtturm falsch gebaut wurden und er der Auffassung ist, dass man Regressansprüche geltend machen könnte. Frau Krentzlin erklärt den Ausschussmitgliedern, dass die Zuwegung fachlich korrekt erbaut wurde. Dies hat auch ein Baugrundgutachter bestätigt. Hauptgrund für das Absacken der Zuwegung ist der morastige Untergrund, daher kann niemand in den Regress genommen werden. Frau Hartung ergänzt diesbezüglich, dass diese Zuwegung, ursprünglich als Baustraße errichtet wurde und nach der Fertigstellung des Gebietes ausschließlich als Fahrradweg zu befahren ist. Frau Krentzlin informiert abschließend darüber, dass eventuelle Sanierungsmaßnahmen nach Ende der Urlaubersaison vorgesehen sind.