06.05.2024 - 3.3 Anfragen der Ausschussmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Mo., 06.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Neubauer fragt an, ob auf der Bürgerversammlung bezüglich des Verkehrskonzeptes etwas final beschlossen wird? Frau Hartung erklärt, dass diese Veranstaltung ausschließlich zur Information gedacht ist. Es soll das Stimmungsbild der Bürgerinnen und Bürger eingefangen werden. Ausschließlich die Stadtvertretung kann diesbezüglich etwas beschließen. Frau Krentzlin empfiehlt, diesen Beschluss auch möglichst noch in dieser Wahlperiode zu fassen. Ansonsten wird die bis zum heutigen Tag geleistete Arbeit vermutlich nichtig werden. Frau Hartung hält einen sogenannten Testlauf von einem halben Jahr für die Sperrung der Hubbrücke für angemessen. Herr Klähn hält den Zeitraum für die Beschlussfassung für sehr gering. Ebenso gibt Herr Klähn zu bedenken, dass bei den letzten Zusammenkünften der Arbeitsgruppe “Verkehrskonzept” keine Einigung bezüglich der Art und Weise der Umsetzung erzielt werden konnte.
Nach reger Diskussion einigen sich alle anwesenden Ausschussmitglieder darauf, dass sie einen Beschluss noch in dieser Wahlperiode empfehlen.
Herr Neubauer erfragt, ob es einen neuen Entwicklungsstand bezüglich der Teileinziehung der Gemeindestraße "An der Metow 1 - 5" gibt. Frau Krentzlin informiert die Anwesenden Mitglieder, dass es nötig war, eine öffentliche Auslegung durchzuführen. Diese findet zur Zeit noch statt.
Herr Sieland informiert die anwesenden Mitglieder darüber, dass im Bebauungsplangebiet "Wohngebiet Quetziner Straße" auf der Fläche vor dem nördlichen Wall vermehrt Schutt abgeladen wird. Er möchte gerne von der Verwaltung wissen, ob diese Schuttablagen genehmigt sind? Frau Krentzlin versichert, dass diese Lagerung des Schuttes nicht zulässig ist und durch die Verwaltung keinesfalls genehmigt wurde. Ebenso merkte Frau Krentzlin an, dass der bestehende Wall aktuell nicht auf seiner finalen Position liegt. Dieser muss bei Erschließung des Gewerbegebietes "Rostocker Chaussee" noch verschoben werden.
