09.10.2024 - 9.2 Vorrübergehende Ermächtigung des Bürgermeisters...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlage.

Da es in der Kommunalverfassung Änderungen gibt, muss auch die Hauptsatzung der Stadt Plau am See angepasst werden. Damit die Stadtverwaltung bis zur beschlossenen Änderung der Hauptsatzung weiterhin so handlungsfähig bleibt, wie bisher, ist es wichtig, diesem Beschluss zuzustimmen. Herr Hoffmeister erläutert den momentanen Werdegang eines Vergabeverfahrens. Für die Vergabe ist die Gemeindevertretung zuständig – sofern es keine Ermächtigungen für den Bürgermeister gibt. Zu den Wertgrenzen der Beschlussvorlage soll das Vergabeverfahren weiterhin durch den Bürgermeister vorgenommen werden dürfen.

Herr Tast bittet um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Plau am See ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Plau am See zur Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens gemäß der Neuregelung in § 22 Abs. 4a der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Diese Regelung gilt vorübergehend bis zur Änderung/Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Plau am See. 

Die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens gilt analog zu § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See für folgende Wertgrenzen:

  • Liefer- u. Dienstleistungen, auch Planungsleistungen (nach der UVgO) -  bis zu einem Wert von 80.000,- Euro 
  • Bauleistungen nach der VOB - bis zum Wert von 250.000,- Euro.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

17

17

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V