11.12.2024 - 6.1 3. Änderung der Gebührensatzung über die Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Krentzlin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlage zusammenhängend mit der Vorlage S/24/0071.
Es sei nachvollziehbar, dass die Kostenkalkulation nicht mehr mit den aktuellen Kosten übereinstimme, da die letzte Anpassung vor 22 Jahren erfolgte. Daraufhin haben sich das Bauamt und der Bauhof zusammengesetzt und neu kalkuliert sowie den gesamten Prozess nochmal geprüft und optimiert. Grundlage sind die gemäß Übersicht in die unterschiedlichen Reinigungsklassen eingeteilten Straßen.
Herr Weisbrich fügt hinzu, dass er froh sei, dass die Anpassung der Satzung vorgenommen werde. Allerdings seien es prozentual schon sehr hohe Erhebungen. Er fragt, wie die 6,14 Euro zustande kommen. Nach seiner Berechnung sind es in der Reinigungsklasse 1 3,54 Euro, wenn in der Umlage die gesamten jährlichen Kosten berücksichtigt sind. Herr Hoffmeister erklärt dies anhand der Kalkulationsübersicht. Die Gesamtkosten werden in Straßenreinigung und Winterdienst aufgeteilt. Dann werden die Straßenreinigungskosten auf die Frontmeter umgerechnet. Dann wird ein einheitlicher Teiler zwischen wöchentlich und 14-tägig ermittelt. Wöchentlich werden 24150 Frontmeter gefahren und 578 Frontmeter werden 14-tägig gefahren. Wenn man eine Berechnung mit 14-tägiger Reinigung vornehme, sind es 2,60 Euro pro laufenden Meter. Bei einer wöchentlichen Reinigung würde sich die 2,60 Euro verdoppeln (=5,20 Euro), plus 0,94 Euro für den Winterdienst ergeben 6,14 Euro.
Daraufhin fragt Herr Weisbrich, ob die Grundstücke doppelt berechnet werden, wenn die Straßenreinigung 14-tägig fahren würde. Herr Hoffmeister erläutert, dass man auf den gleichen Betrag kommt – es mache keinen Unterschied, ob man die Frontmeter auf die Grundlage der wöchentlichen oder der 14-tägigen Reinigung umrechne. Die Kosten werden pro Quadratmeter umgerechnet. Ziel der Verwaltung sei es, ca. alle drei Jahre die Kalkulation anzupassen. Er weist darauf hin, dass die Defizite der letzten Jahre selbstverständlich nicht mit einberechnet seien. Es sind rein die aktuellen Durchschnittskosten der letzten Jahre.
Herr Tast bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Anlagen zur Vorlage
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