08.10.2024 - 5 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Krentzlin erläutert anhand der Informationsvorlage S/24/0050 den Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 28 Rathenauweg.

Die Bauherrin des Grundstückes „Rathenauweg 17“ hat auf ihrem Grundstück einen verfahrensfreien Geräteschuppen (9 m²) auf einer Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (ehemals Biotop) errichtet. Um auf dieser Fläche bauliche Anlagen zu errichten bzw. sowie Versiegelungen durchzuführen, benötigt die Bauherrin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathenauweg“.

Mit der Baugenehmigung wurde der Bauherrin mitgeteilt, dass sich auf ihrem Grundstück ein gesetzlich geschütztes naturnahes Feldgehölz (Biotop) sowie eine Eiche befindet, welches sie bereits entfernt sowie die Eiche mit Genehmigung gefällt hat. Somit stellt sich die Fläche nicht mehr als naturnahes Feldgehölz (Biotop) sowie als Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern ….. dar. 

Herr Ralf Herzog fragt an, ob es nicht ohnehin erlaubt sei, einen Schuppen mit bis zu 30 m² genehmigungsfrei zu errichten? Frau Krentzlin erklärt daraufhin, dass diese Fläche, auf der der Schuppen errichtet werden soll durch den vorhandenen Bebauungsplan als Fläche mit Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern festgelegt ist. Somit ist auch das Aufstellen eines üblicherweise genehmigungsfreien Bauwerkes nicht gestattet.

Herr Baumgart merkt an, dass diese Bebauungspläne in unserem Stadtgebiet für die Bauordnung und den Erhalt von schützenswerten Flächen entwickelt wurden und werden. Daher ist es nicht ratsam, diese Bebauungspläne durch zahlreiche Befreiungen auszuhebeln. Daraufhin erwähnt Herr Madaus, dass darüber nachgedacht werden sollte, in dem Baugebiet zu prüfen, ob alle Bauherren die Vorgaben des Bebauungsplanes einhalten.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

 

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

0

7

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

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Anlagen zur Vorlage