26.11.2024 - 7.1 3. Änderung der Gebührensatzung über die Straße...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Krentzlin erörtert den Sachverhalt anhand der vorbereiteten Informationsvorlage S/24/0070. Ebenso untermauert sie die neu kalkulierten Gebührensätze mit der Tatsache, dass die Stadt Plau am See ohne diese Erhöhung jährlich um die 70.000 Euro für die Straßenreinigung und den Winterdienst einplanen müsste.

Herr Hoffmeister ergänzt, dass sich die Verwaltung zukünftig alle drei bis fünf Jahre mit der Neukalkulation befassen wird, um eine realitätsnahe Umlage auf die Bürger zu gewährleisten. Ebenso versichert er, dass diese Kalkulation auf der Grundlage von sinnvoll geplanten Routen und Einsätzen erstellt wurde.

Herr Feddeler fragt, ob es möglich ist, eine Staffelung der Preisanpassung zu machen. Er vermutet eine zu hohe sofortige Belastung für unsere Bürger, da im Allgemeinen schon die Lebenserhaltungskosten stark angestiegen sind.

Diesbezüglich merkt Herr Hoffmeister an, dass es fraglich ist, ob es Sinn machen würde, die Gebühr nicht realistisch anzugleichen. Weil alle Kosten der Lebenserhaltung angestiegen sind, sollte man diese Erhöhung nicht ablehnen und die Stadt dann den finanziellen Ausgleich tragen lassen.

Frau Krentzlin ergänzt, dass eine Staffelung keinerlei Sinn ergeben würde, weil dann damit die Bürger bestraft werden, die keinerlei Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen erhalten. Ebenso weist sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass mit diesen Beiträgen ausschließlich die anfallenden Kosten gedeckt sind und die Stadt keinerlei Gewinn erwirtschaftet.

Herr Klähn erklärt, dass er es für sinnvoll hält, diese Änderung der Gebührensatzung durchzuführen, da die Mehrausgaben von 70.000 Euro dringend ausgeglichen werden müssen.

Herr Herzog merkt an, dass er auch eher für eine Staffelung der Preisanpassung wäre.

 

Abschließend einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass Frau Krentzlin für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2024 eine Beispielrechnung erarbeiten möchte, der die durchschnittliche Erhöhung je Grundstück wiederspiegelt.

 

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Anlagen zur Vorlage