13.01.2025 - 5 Haushaltssatzung 2025 - Teilhaushalte für den A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 13.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Sandra Heinigen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Baumgart übergibt das Wort an Herrn Hoffmeister.
Herr Hoffmeister berichtet, dass es aktuell noch keinen Entwurf für die Haushaltssatzung gibt. Da die Haushaltssatzung in der Stadtvertretersitzung am 29.01.2025 beschlossen werden soll, soll der Entwurf bis zum 17.01.2025 durch die Kämmerin vorgelegt werden. Bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzungen des Amtes und eventuell notwendiger Genehmigung der Kommunalaufsicht gilt jedoch seit 01.01.2025 die vorläufige Haushaltsführung. Während die vorläufige Haushaltsführung gilt, dass nur Aufwendungen oder Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu deren Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 2 Absatz 3 oder § 3 der Kommunalverfassung unaufschiebbar sind. Ebenso dürfen nur Investitionen getätigt oder Verpflichtungen eingegangen werden, für die im Finanzhaushalt eines Haushaltsvorjahres Haushaltsansätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, sowie Auszahlungen und Aufwendungen aus übertragenen Ermächtigungen geleistet werden.
Abschließend erklärt Herr Hoffmeister, dass die Hebesätze in der neuen Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A den gleichen Punktewert wie im Vorjahr haben werden, wo hingegen der Punktewert der Grundsteuer B von 433 auf 477 Punkte angehoben werden soll.
