28.04.2025 - 5 Weiteres Vorgehen zur Umsetzung des Verkehrskon...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert den Sachverhalt. Die Testphase wird vom 01.06. bis 19.10.2025 stattfinden.

Frau Pohla weist darauf hin, die Poller zur Absperrung in der Großen Burgstraße so zu setzen, dass man noch gut aus der Marktstraße mit dem Auto abbiegen und einsehen kann. Ergänzend fragt Frau Pohla, ob die Straße „An der Metow“ (rechts hoch von der Fischerstraße kommend) für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt wird. Dies bejaht Herr Hoffmeister und erklärt, dass es eine verkehrsrechtliche Anordnung geben wird, falls dieser Teil der Straße bis zum 1. Juni nicht schon für Kraftfahrzeuge gesperrt ist, wie es geplant sei (bereits beantragtes Teileinziehungsverfahren Beschlussvorlage S/19/0335).

Frau Pohla fragt, ob es eine Tag- und Nachtsperrung der Hubbrücke geben wird. Dies bejahen die Ausschussmitglieder, da es so in der Einwohnerversammlung und in den Gremien besprochen und abgestimmt wurde. Herr Hoffmeister erläutert, dass die Verwaltung mit den Gastronomen, den Einzelhändlern und auch der Verkehrsbehörde während dieser Testphase in Kontakt bleibt und zwischendurch Messwerte erhoben werden. Wenn die Einnahmen der Einzelhändler und Gastronomen aufgrund der Sperrung leiden sollten und zurückgehen, kann während der Testphase die Sperrung wahrscheinlich aufgehoben und in eine Einbahnstraße stadteinwärts umgewandelt werden. Dies ist so mit der Verkehrsbehörde vorbesprochen und diese teilte mit, dass man versuchen wird, jederzeit flexibel zu reagieren. Um den Verkehr in der Innenstadt zu kontrollieren, soll ein Verkehrszähler aufgestellt werden.

Frau Krohn weist darauf hin, dass man beachten müsse, dass Urlauber, die im Fackelgarten übernachten, ihre Koffer ein- und ausladen können. Dies wurde berücksichtigt und mit den Inhabern des Fackelgartens besprochen, so Herr Hoffmeister.

Herr Dr. Schlaak merkt an, dass man die „rechts vor links“-Regel Ecke Marktstraße/Große Burgstraße aufheben könne. Dazu erklärt Herr Hoffmeister, dass dies nicht möglich sei, da es sich um eine 30-Zone handelt und somit grundsätzlich „rechts vor links“ gelte. Die Verkehrsbehörde habe sich die Kreuzung damals angeschaut und das vorher stehende Vorfahrtsschild in der Großen Burgstraße entfernen lassen. Ein Kompromiss wäre, dort einen Verkehrsspiegel anzubringen.

Frau Mach fragt, ob nach einer gewissen Zeit die Verkehrssituation während der Sperrung der Hubbrücke evaluiert werde. Dies bejaht Herr Hoffmeister. Es sollen messbare Kriterien festgelegt werden, wonach die aktuelle Situation regelmäßig bewertet wird. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass gern Vorschläge von den Fraktionen für diese messbaren Parameter gemacht werden können.

Frau Pohla merkt an, dass die Sonnenschirme, die auf dem Bürgersteig von den Gastronomen aufgestellt wurden, relativ dicht an der Straßenkante stehen. Dies sei ihrer Meinung nach sehr gefährlich. Herr Hoffmeister wird dies weiterleiten, sodass sich das angeschaut wird. Man will sich generell die Gehwegsituation anschauen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Sondernutzung gerade überarbeitet wird.

Auch müsse man beachten, dass die Stietzstraße durch die Sperrung mehr befahren wird, so Frau Pohla. Da diese durch die an der Seite parkenden Autos sehr eng ist, könnte das zu einem Problem werden. Es wird sich selbstverständlich die gesamte Verkehrsführung angeschaut, damit man einen geregelten Verkehrsfluss hinbekommt, erklärt Herr Hoffmeister. Diese Themen werden auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt und im Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe besprochen.

Abschließend erkundigt sich Frau Pohla, warum die Sperrung bis zum 19.10. andauern soll? Dies hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. den Ferien, aber auch von der Haushaltsplanung 2026, so Herr Hoffmeister. Er bittet die Ausschussmitglieder, dass wenn Rückmeldungen in Bezug auf die Sperrung von Bürgern an die Stadtvertreter gelangen, abzuwägen, ob diese schwerwiegend sind und dann an die Verwaltung weiterzuleiten.

 

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Anlagen zur Vorlage

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