16.06.2025 - 5.3 Beschluss über die Billigung und öffentliche Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Plau am See
- Datum:
- Mo., 16.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Mach unterliegt einem Mitwirkungsverbot. Sie setzt sich ins Publikum und nimmt bei den Tagesordnungspunkten 5.3. und 5.4. nicht an der Sitzung und Abstimmung teil.
Herr Hoffmeister erläutert diese und die darauffolgende Beschlussvorlage zusammenhängend und informiert, dass die schriftliche Bestätigung kam, dass der Stadt bis zu 70.000 Euro Infrastrukturbeitrag gezahlt werden. Dieses Geld könnte man z. B. für die Straßenbeleuchtung in Hof Lalchow einsetzen.
Herr Rexin fragt, ob der dort erzeugte Strom an einheimische Betriebe abgeführt werde. Herr Hoffmeister antwortet, dass dies momentan laut des Investors noch nicht möglich sei.
Eine weitere Frage von Herrn Rexin ist, ob auf dem dort entstehenden Grünstreifen 5-jährige Pflanzen hingesetzt werden können? Herr Hoffmeister meint, dass man so etwas noch alles im laufenden Verfahren besprechen könne. Hier kann jeder seine Anmerkungen geben.
Herr Hoffmeister bittet um Zustimmung, diesen Beschluss der Stadtvertretung zu empfehlen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
- Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung (Stand 08.04.2025) mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten hierüber auf elektronischem Weg zu benachrichtigen. Die Internetseite oder Internetadresse, unter die die Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zur Begründung einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
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