02.06.2025 - 4 Antrag auf Umverlegung der Hundebadestelle in d...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende verweist auf die umfangreichen Erläuterungen zum Sachverhalt der Sitzungsvorlage und die an die Ausschussmitglieder zur Kenntnis weitergereichten Stellungnahmen und Widersprüche von Anwohnern und Mitglieder der Interessengemeinschaft Philosophenweg 15.

Diese konnten die anwesenden Ausschussmitglieder werten und sich entsprechend auf die heutige Sitzung vorbereiten. Heute sind aber noch neue Information zur beantragten Verlegung der Hundebadestelle bei der Verwaltung eingegangen. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat auf Anfrage heute per Mail mitgeteilt, dass der vordere Teil der Wasserfläche der Badestelle unterhalb des Philosophenweges 15 an eine Privatperson, handelnd für eine Interessengemeinschaft, verpachtet wurde. Eine gründliche rechtliche Wertung hierzu und deren Auswirkungen auf die beantragte Verlegung der Hundebadestelle, liegt den Ausschussmitgliedern noch nicht vor. Die Vorsitzende kann somit die rechtlichen Folgen eines möglichen Beschlusses nicht abschätzen und schlägt deshalb vor, die Vorlage zur Prüfung an die Verwaltung zurückzuweisen, um die Erläuterungen zum Sachverhalt entsprechend anzupassen.

Von den anwesenden Mitgliedern der Interessengemeinschaft wurde dagegen der Wunsch geäußert, den Ausschussmitgliedern die Argumente, die es aus ihrer Sicht gegen die Errichtung einer neuen Hundebadestelle an der beabsichtigten Stelle gibt, zu erläutern. Die Vorsitzende rechnet nicht mit neuen Erkenntnissen, hat aber gegen Erläuterungen aus Sicht der Interessengemeinschaft keine Einwände.

Die Vertreter der Interessengemeinschaft führen aus, dass zu befürchten ist, dass Hunde den Schilfgürtel schädigen, brütende Vögel stören und gefährden, durch Toben und Bellen belästigen, durch Scharren den schmalen Strandbereich schädigen, die gemeinsame Nutzung von Hund und Mensch aus hygienischen Gründen nicht zulässig ist, die Ufervegetation geschädigt wird und eine Abzäunung des Bereiches im Strandbereich nicht zulässig ist. Die auf den vorliegenden Unterlagen eingezeichnete Einfriedung stimmt mit dem vom Bürgermeister vor Ort aufgezeigten Bereich nicht überein. Die Eigentümer des Hauses nutzen die Badestelle, aber nicht die Liegewiese, da sie sich anschließend auf dem Balkon aufhalten. Sie befürchten einen erheblichen Werteverlust und werden diesen nicht hinnehmen. Ob ein jahrelanger Rechtsstreit die Verlegung rechtfertigt, sollte bei der Beschlussfassung beachtet werden.

Von den Ausschussmitgliedern kam der Hinweis, dass die aufgezeigten Störungen und Schädigungen nicht nur bei Hundebadestellen durch Fehlverhalten, sondern ebenso an anderen Badestellen durch Fehlverhalten zu befürchten sind. Die Ausschussvorsitzende verwies noch einmal darauf, dass sie durch die vorgetragenen Argumente keine neuen Erkenntnisse gewinnen konnte, da diese bereits den schriftlich eingereichten Unterlagen zu entnehmen sind. Sie hofft auf eine kurzfristige Prüfung der Auswirkungen des Pachtvertrages, damit der Ausschuss auf seiner Sitzung am 14.07.2025 die Vorlage abschließend behandeln und eine ausgewogene Empfehlung an den Hauptausschuss und die Stadtvertretung geben kann.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, die Vorlage an die Verwaltung zurückzuweisen, mit der Bitte einer rechtlichen Bewertung des bekannt gewordenen Pachtvertrages.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

4

4

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage