02.06.2025 - 7 Weiteres Vorgehen zur Umsetzung des Verkehrskon...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 02.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Hoffmeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Schlefske erklärt den aktuellen Stand zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes anhand der vorliegenden Informationsvorlage.
Diesbezüglich erklärt Herr Herzog, dass es seiner Meinung nach nötig ist, bereits ab dem Abzweig von der „Bergstraße“ in die „Dammstraße“ ein Sackgassenschild zu installieren, da es heute bereits mehrfach dazu kam, dass Urlauber mit ihren Wohnwagen trotzdem bis zum installierten Poller vorgefahren sind und die Beschilderung ignoriert haben. Da es dort keinerlei Wendemöglichkeit gibt, fahren diese Wohnwagen dann die Straße „Alter Wall“ entlang. Er erklärt weiter, dass auch die ursprünglich installierten Poller am „Alten Wall“ nicht mehr vorhanden sind und daher diese Strecke nunmehr für Durchfahrtsverkehr genutzt wird. Herr Baumgart erklärt, dass eine frühere Beschilderung für die Sackgasse nicht möglich ist, da sonst fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass auch die erlaubte Zufahrt zum „Alten Wall“ und somit vor allem zur ansässigen KITA nicht möglich ist.
Herr Schlefske teilt mit, dass wir uns aktuell in einer Testphase zur Hubbrückensperrung befinden und das im Nachhinein eine ausführliche Auswertung dieser Testphase stattfindet. Herr Schreiber von der Verkehrsbehörde hat darauf hingewiesen, dass es in dieser Phase durchaus möglich ist, Änderungen der Beschilderung vorzunehmen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es zwingend erforderlich ist.
Frau Biedler merkt an, dass es eventuell sinnvoll wäre, unter dem installierten Sackgassenschild noch den Hinweis zu ergänzen, dass es keine Wendemöglichkeit gibt.
Herr Herzog berichtet, dass er auch Bedenken hat, dass es zukünftig durch die Hubbrückensperrung zu höherem Verkehrsaufkommen in der Straße „Vogelsang“ kommt. Wenn dies der Fall ist, werden einige Probleme bezüglich des fließenden Verkehrs besonders auf der Höhe des Seniorenpflegeheims zustande kommen. Da dieses Teilstück der Straße eine Tempobegrenzung von 30 km/h hat und dort auch noch einseitig geparkt werden darf, könnte es zu stauähnlichen Zuständen kommen, wodurch Unmut der Einheimischen und von Urlaubern zu erwarten wäre. Diesbezüglich erklärt Herr Schlefske nochmals ausdrücklich, dass all diese aufkommenden Bedenken und Anmerkungen von Einwohnern, Anwohnern und Selbstständigen bei der Auswertung der Testphase zusammengetragen werden. Mit diesem Feedback wird dann eine Lösung für die Zukunft erarbeitet, womit die Umsetzung der Hubbrückensperrung für alle Beteiligten tragbar wird.
Abschließend erklärt Herr Schlefske, dass die Teileinziehung des Teilstücks der Straße „An der Metow“ vom Abzweig „Fischerstraße“ bis „Große Burgstraße“ noch nicht durch den Landkreis genehmigt wurde. Daher wurde ein mobiles Absperrgitter in die Zufahrt von der Fischerstraße Richtung Hubbrücke aufgestellt.
Anlagen zur Vorlage
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