18.02.2025 - 8 Umgang mit dem bevorstehenden Tourismusgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 18.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Sven Hoffmeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist verankert, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in der jetzigen Legislaturperiode ein Tourismusgesetz erarbeiten und verabschieden will. Darin sollen die Rahmenbedingungen und die Finanzierung des Tourismus geregelt werden. In der letzten Woche lag nun erstmalig ein Referentenentwurf für dieses Gesetz vor. Es handelt sich gegenwärtig um ein Beteiligungsverfahren. Bis zum 28.03.2025 soll eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgegeben werden. Laut Entwurf kann eine Destination (z. B. Plau am See) nur einem Tourismusverband zugeordnet werden. In der Anlage zum Gesetzesentwurf ist eine Übersichtskarte visualisiert, bei der die Stadt Plau am See zum Verbandgebiet des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte zugeordnet ist. Politisch gehört die Stadt Plau am See jedoch zum Landkreis Ludwigslust-Parchim. Herr Hoffmeister erhält den Auftrag, Gespräche mit den Tourismusverbänden Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburgische Seenplatte zu führen. Die Mitglieder des Ausschusses vereinbaren, dass am 18.3.2025 eine Sitzung (vor dem Tourismustag) nur mit dem Thema „Tourismusgesetz“ geplant wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Referentenentwurf des Gesetzes umgehend an alle Mitglieder des Ausschusses zu mailen.
