18.03.2025 - 3 Stellungnahme zum Referentenentwurf des Tourism...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 18.03.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister erläutert nochmals die Ziele und einige vorhandene Problempunkte zum Entwurf des Tourismusgesetzes. Siehe hierzu auch das Protokoll des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe vom 18.02.2025 Punkt 8.
Herr Hoffmeister hat mit den Tourismusverbänden Mecklenburg-Schwerin und dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte Gespräche zum Tourismusgesetz geführt. Die CDU-Fraktion des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat einen Antrag „Forderungen des Kreistages Ludwigslust-Parchim zur Einführung des Tourismusgesetzes M-V (TourismusG M-V) zur Behandlung auf der Kreistagssitzung am 27.03.2025 gestellt.
Folgende Fragen sollten sich die Stadtvertreter zukünftig stellen: Was ist uns das Prädikat „Staatlich anerkannter Luftkurort“ wert? Welche Vorteile bringt uns dieser Titel? Wie viele Gäste kommen wegen dieses Titels nach Plau am See? Die Stadt Plau am See ist auch Tourismusort. Allein dieses Prädikat berechtigt zur Erhebung der Gäste- und Tourismusabgabe nach dem neuen Gesetz. Teure Gutachten, eine Bibliothek und eine bewachte Badestelle sind dann nicht mehr durch den Gesetzgeber gefordert.
Auf folgende Punkte soll in der Stellungnahme der Stadt Plau am See eingegangen werden:
- keine Nachteile durch eine Doppelmitgliedschaft in 2 Tourismusverbänden, d. h. für Städte wie Plau am See muss eine Ausnahmeregelung möglich sein
- Welche Vorteile bringt die Prädikatisierung zum Luftkurort gegenüber dem Prädikat Tourismusort
- Klärung der zukünftigen Finanzierung der regionalen Tourismusverbände (Destinationsorganisationen); bisher beträgt der Beitrag des Landkreises Ludwigslust Parchim beim Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin ca. 105.000 € jährlich; zukünftig ist eine Mitgliedschaft der Landkreise nicht vorgesehen
Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Stellungnahme zum Entwurf des Tourismusgesetzes bis zum 27.03.2025 zu erarbeiten. Diese ist den Mitgliedern des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe vor Absendung per E-Mail zu übermitteln.
