30.03.2022 - 5.6 Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Stadtvertrete...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schlaak:

Laut Kommunalverfassung kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden.

Das Prinzip der Öffentlichkeit ist ein elementarer Grundsatz kommunaler Demokratie. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen sich über unsere Entscheidungen in den Ausschüssen unmittelbar informieren können. Für alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt soll der Meinungs- und Willensbildungsprozess der gewählten StadtvertreterInnen und Stadtvertreter transparent und nachvollziehbar sein. Dies stärkt das Vertrauen in die Plauer Kommunalpolitik.

Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner gefährdet ist. Um dies zu gewährleisten, wird es auch in den Ausschüssen einen öffentlichen und nicht öffentlichen Teil geben.

 

 

Begründung:

 

Herr Dr. Schlaak begründet den Antrag der Fraktion DIE LINKE:

 

Wie wir hier sitzen, nennen wir uns StadtvertreterInnen und -vertreter auf kommunaler Ebene. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns als ihre Vertreter in das Kommunalparlament gewählt, weil wir Ihnen vor der Wahl versprochen haben, in Ihrem Auftrag die Probleme der Stadt zu lösen und in die Zukunft unseres Gemeinwesens zu gestalten. Diese Art von Interessenvertretung für das Volk nennt sich im Fachjargon „Repräsentative Demokratie- also eine Stellvertreterdemokratie. Eine andere Form ist die direkte Demokratie, bei der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Entscheidungen treffen. (z.B. Volksbegehren, und Abstimmungen)

Bürgerinnen und Bürger, die zur Sitzung der SV kommen oder unsere Beschlüsse hinterher zur Kenntnis erhalten, erleben das Ergebnis unserer kommunalpolitischen Überlegungen. Die Meinungsbildung und Positionsbestimmung der Abgeordneten vollzieht sich vorrangig in den Ausschüssen der SV. Mit einer Teil- Öffentlichkeit der Sitzungen der Fachausschüsse kann die Entstehungen der Beschlüsse transparent gemacht werden. Damit können wir auch einen Beitrag leisten, die Gegenöffentlichkeit in den Social-Medien zurückzudrängen, die häufig von Unwissenheit, Ignoranz und Fake-News geprägt ist.

Es war Willi Brandt, der anlässlich seiner Wahl zum Bundeskanzler den Ausspruch prägte „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ und einen Impuls des Aufbruchs in der bundesrepublikanischen Gesellschaft auslöste.

Wir sind uns im Klaren, dass die Umsetzung unseres Antrages höhere Anforderungen an jeden von uns stellt:

Ob an die eigene inhaltliche Vorbereitung auf die Sitzungen, die Leitung der Ausschusssitzungen, oder die Vorbereitung der Unterlagen durch die Verwaltung.

Die Demokratie wird damit nicht einfacher.

So unrecht hatte der britische Premierminister Winston Churchill nicht, als er vor dem englischen Parlament 1942 erklärte: “Die Demokratie ist die denkbar schlechteste Regierungsform, ich kenne aber keine bessere.

 


Frau Seewald gibt im Namen von Herrn Hoffmeister zu bedenken, dass die Herausforderung datenschutzrechtlich anspruchsvoller für die Ausschussvorsitzenden werden wird. Es darf nicht dazu kommen, dass sich Mitglieder der Stadtvertretung, sachkundige EinwohnerInnen bei Beratungen oder Ausschusssitzungen nicht mehr trauen, ihre Meinung offen darzulegen.

Weiterhin ist zu beachten, dass ein Tagesordnungspunkt nicht zweimal besprochen werden darf, einmal im öffentlichen Teil und eventuell dann noch einmal im nicht öffentlichen Teil, um eventuelle Details zu klären. Das geht nicht. Ist ein Tagesordnungspunkt öffentlich, dann ist dieser auch öffentlich und mit allen Einzelheiten zu besprechen.

Weiter ist zu klären, in welchen Räumlichkeiten sollen die Ausschusssitzungen stattfinden. Schon allein wegen der jetzigen Situation (Corona) welche Anzahl an Sitzplätzen sind zulässig?

Um auch den zeitlichen Rahmen im Sitzungsdienst oder im Protokolldienst umsetzen zu können, plädiert die Verwaltung dafür, die Umstellung zum 01.01.2023 zu ermöglichen.

 

 

Frau Hartung wäre mit der Terminsetzung der Umstellung zum 01.01.2023 einverstanden und stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung:

 

 

Frau Krohn:

Die Fraktion der CDU hat sich schon länger damit befasst und unterstützt diesen Antrag. Wir, die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter wurden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und die Bürgerinnen und Bürger sollen den genauen Werdegang einer Beschlussfassung bzw. Diskussion dazu verfolgen können.

 

 

Frau Mach macht darauf aufmerksam und weist darauf hin, dass es in den Nachbargemeinden vorgekommen ist, dass StadtvertreterInnen in öffentlichen Ausschüssen bedroht wurden. So kommt es vor, dass manche Projekte einfach nicht weiterkommen und das Verfahren zum Stocken kommt. Dieser Punkt sollte auch Berücksichtigung bei der Entscheidung finden.

 

 

Frau Pohla:

Die Fraktion der SPD hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und das Für und Wider abgewogen. Letztendlich möchte die Fraktion mehr Präsenz zeigen, da sie von den Bürgern gewählt wurden, um diese Stellvertreterdemokratie umzusetzen und unterstützen diesen Antrag.

 

 

Herr Tast: Zuerst stimmt die Stadtvertretung über den Antrag der Verwaltung ab und dann wird die namentliche Abstimmung durchgeführt:

 

Abstimmung über den Änderungsantrag von der Verwaltung, die Umstellung zum 01.01.2023 zu ermöglichen, wenn der Beschluss gefasst wird.

 

 

Abstimmung über den Antrag der Verwaltung:

 

Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

14

11

0

3

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

angenommen

 

Abstimmung über den Antrag auf namentliche Abstimmung:

 

 

Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

14

9

5

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

angenommen

 

 

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

 

Name Stadtvertreter/in               Zustimmung           Ablehnung

 

 

Sabrina Bahre      X

 

 

Klaus Baumgart     X

 

Hannes Behrens        X

 

Birgit Falk      X

 

Michael Feddeler        X

 

Heike Hartung      X

 

Renate Kloth         X

 

Jana Krohn      X

 

Kathrin Mach         X

 

Frank Neubauer        X

 

Anke Pohla      X

 

Dr. Uwe Schlaak     X

 

Dirk Tast      X

 

Danny Urbigkeit     X

 

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Geänderter Beschluss:

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung zum 01.01.2023 wie folgt:

 

§ 3 Rechte der Einwohner

(3) Die Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde im öffentlichen Teil der Stadtvertreter- und Ausschusssitzungen Fragen an alle Mitglieder der Stadtvertretung sowie an den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Für die Fragestunde in der Stadtvertretersitzung ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

 

§ 6 Hauptausschuss

(9) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

§ 7 Ausschüsse

(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend. Für Anfragen an die Ausschussmitglieder wird eine Zeit von 15 Minuten vorgesehen, wobei Anfragen und Bemerkungen sich nur auf den Gegenstand des jeweiligen Ausschusses beziehen dürfen. Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses Abs. 2 sind nicht öffentlich.

 

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Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

14

9

5

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

Beschluss-Nr.: S/19/0228

Beschluss angenommen

 

 

 

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung ist um 21:40 Uhr beendet. Herr Tast wünscht allen einen

guten Nachhauseweg.

 

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Anlagen zur Vorlage