28.06.2022 - 6.3 Beendigung der Mitgliedschaft im Tourismusverba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Martina Höppner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister:
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte wurde ein neuer Mitgliedsbeitrag ab 1.1.2023 beschlossen. Neben den Einwohnerzahlen sollen zukünftig auch die gewerblichen Übernachtungszahlen der Orte einkalkuliert werden, was dazu führt, dass hohe Übernachtungszahlen bei Städten und Gemeinden einen deutlich höheren Beitrag zur Folge haben. Die Beiträge beim Landkreis ändern sich nicht. Bei Städten und Gemeinden mit geringen Übernachtungszahlen, örtlichen Verbänden und Vereinen, regionalen Verbänden und Kammern sowie von touristischen Unternehmen ändern sich die Beiträge nur geringfügig.
Die Stadt Plau am See zahlte in den vergangenen Jahren einen Beitrag in Höhe von 1.666,83 €, würde dann aber ab 2023 einen Beitrag von 6.212,19 € bezahlen. Neben der Grundlagenfinanzierung des Verbandes werden für den Mehrbetrag allerdings keine neuen zusätzlichen Leistungen vom Verband erbracht.
Die Stadt Plau am See ist auch Mitglied im Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin e. V. Hier wird für die Mitgliedschaft ein jährlicher Beitrag in Höhe von 808,70 € erhoben.
Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe hat am 10.05.2022 seine Empfehlung dafür ausgesprochen, die Mitgliedschaft zum 31.12.2022 zu kündigen. Damit die Kündigung zum 1.1.2023 wirksam wird, muss diese bis zum 30.06.2022 ausgesprochen werden.
Die Tourist-Info Plau am See GmbH bleibt weiterhin Mitglied im Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., da die Beitragserhöhung für die GmbH nur gering ist.
Wir prüfen noch, ob die Erhöhung der Beiträge gerechtfertigt sind, wenn der Verband beispielsweise eine digitale Gäste- und Kurkarte sowie einen digitalen Reiseführer einführt. Aber erst einmal wird die Kündigung prophylaktisch ausgesprochen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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464 kB
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