28.06.2022 - 6.7 Entwurf Aufstellungsbeschluss, Beratung und Bes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister:
Im Jahr 1999 wurde der Bebauungsplan Nr. 19 „Ferienpark Appelburg“ aufgestellt. In dem Plangebiet sollte ein Ferienpark entstehen, der die touristische Angebotsstruktur der Stadt verbessern sollte.
Der Ferienpark, für den der Bebauungsplan aufgestellt wurde, ist bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt worden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 soll die Bebauung des Plangebietes neu geordnet und die Nutzung des Gebietes dem heutigen Stand angepasst werden.
Durch die Änderung der Gebietsausweisung vom sonstigen Sondergebiet (Ferienhausgebiet/ Sport- und Freizeitzwecke, Beherbergung) soll durch die Bebauung mit Einzel- und Mehrfamilienhäusern einerseits der Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen werden, andererseits soll durch die Ferienhausnutzung sowie durch die touristische Infrastruktur auch der touristische Bedarf Berücksichtigung finden. Ebenso soll ein urbanes Gebiet entstehen, welches neben dem Wohnen auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Hierdurch würde sich die Attraktivität des Ortsteils Appelburg erhöhen.
In den Grünflächen und Streuobstwiesen im Plangebiet sowie durch Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen sollen die bereits beschlossenen Pflanzlisten umgesetzt werden.
Das Plangebiet wird über die vorhandene Anbindung an die B 103 erschlossen. Weitere Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten bestehen am Gaarzer Weg sowie über den Fuchsberg. Die Erschließung des Plangebietes von der B 103 ist mit dem Straßenbauamt abzustimmen.
Die Größe des Plangebietes wird durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt.
Mit dem Vorhabensträger wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Vorhabensträger übernimmt die Kosten des Planverfahrens.
Herr Tast:
Zum Entwurf des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Ferienpark Appelburg“ der Stadt Plau am See – Stand 9.6.2022 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, sowie ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
Herr Dr. Schlaak wird von Herrn Tast gebeten, die Begründung für den Antrag der Fraktion DIE LINKE vorzutragen.
Herr Dr. Schlaak:
Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Plau am See, im Ortsteil Appelburg gelegen, Flur 17, Flurstücke 165/6, 165/7, 165/165/19 und einem heraus zumessenden Teil des Flurstückes 165/58. Das heraus zumessende Flurstück 165/x, das eingegrenzt wird im Osten durch die B 103 und die Eckparzellen des Tankstellengrundstückes (Flurstück 165/24 und 165/25, südlich durch den Gaarzer Weg (Flurstück 128/2), westlich durch die Eisenbahnstrecke und eine Verbindungslinie mit dem Flurstück 129. Dieses Flurstück fällt nicht in den Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19, sondern verbleibt als Vorbehaltsfläche für eine touristische Infrastruktur.
Das Plangebiet soll von einem Ferienhausgebiet derart umgeplant werden, dass künftig Feriennutzung, Wohnnutzung (Einzel- und Mehrfamilienhäuser) und urbane Infrastruktur zulässig sind, wobei die Wohn- und Ferienhausnutzung den überwiegenden Teil der Nutzung ausmachen soll.
Herr Tast bittet um Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Anzahl Stadtvertreter: 19
Abstimmungsergebnis: | ||||
anwesend | dafür | dagegen | Enthaltung | ausgeschl.* |
15 | 2 | 10 | 3 | 0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV | ||||
Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht angenommen
Herr Tast:
Es wurde ein weiterer gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE
für die heutige Sitzung der Stadtvertretung Plau am See eingereicht. Ein Änderungs-/Ergänzungsantrag zum Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Ferienpark Appelburg“ der Stadt Plau am See und bittet die Begründung für diesen gemeinsamen Antrag vorzuragen.
Frau Hartung:
Ein Drittel der für die Wohnbebauung vorgesehenen Fläche bzw. der für die Wohnnutzung neu geschaffenen Geschossfläche soll mit dem Ziel verwendet werden, den Wohnbedarf von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen zu decken sowie den Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwache und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung zu ermöglichen – sei es durch die Schaffung von preisgebundenen/preisgedämpften Wohnraum zur Miete oder durch die Versorgung
von einheimischen Interessenten mit bezahlbaren Baugrundstücken. Die Verwaltung wird verpflichtet, gleichlautende Vereinbarungen in den städtebaulichen Vertrag mit aufzunehmen. Zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung dieser städtebaulichen Vereinbarung wird im weiteren Verfahren ein Ausführungsvertrag zwischen dem Planungsbegünstigten und der Stadt Plau am See geschlossen.
Frau Hartung verliest ein Zitat aus dem Baugesetz, dass es ermögliche, ein Drittel an sozialen Wohnraum vorzuhalten, wie z. B. in Modellen einer sozialgerechten Bodennutzung wie in München und Berlin. Sowie in kleiner Städten wie z. B. Murnau und Hohnenbrunn.
Herr Tast weist darauf hin, dass § 201a eine Festlegung nur einen angespannten Wohnungsmarkt vorsehe. Er glaubt nicht, dass Plau am See über dem Mieten-Durchschnitt liegt.
Frau Hartung bedauert, dass erst heute diese Diskussion geführt wird, seit einem Jahr verhandeln wir mit dem Investor.
Herr Tast erklärt, dem Investor soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Fördermittel zu bekommen.
Herr Hoffmeister macht deutlich, dass dieses Thema uns allen wichtig ist. Die Stadt tue bereits sehr viel, um Wohnraum bzw. bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (siehe Entwicklungsgebiet und Wohnungsbewirtschaftung durch die Wohnungsgesellschaft Plau mbH.
Frau Pohla führt aus, dass es gegenüber dem Investor fair sei, Klarheit zu schaffen. Es liegt auf der Hand. Ein Drittel der Wohnungen für Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und den Erwerb von Wohnraum auch einkommensschwachen und weniger begüterten Personen in Plau am See zu ermöglichen. Es zeichnet sich ab, dass immer weniger Plauer einen angemessenen Wohnraum finden und sich leisten können. Außerdem werden in den einzelnen Unternehmen dringend Fachkräfte gesucht.
Herr Tast: Wir müssen dem Investor erst einmal ein Angebot machen, um ihm die Möglichkeit zur Planung zu geben.
Frau Pohla wäre es rechtlich möglich, Grundstücke umzuwidmen, bei so einem großen Grundstück, so einer großen Fläche wie hier in Appelburg?
Herr Behrens hat mit dem Investor sowie auch mit der Wohnungsgesellschaft mehrere Gespräche geführt, da er unter anderem für sein Unternehmen günstigen Wohnraum für seine Angestellten sucht. Der Investor war nicht abgeneigt, er würde sozialen Wohnungsbau wollen. Wir können den Investor nicht zwingen, sozialen Wohnungsbau anzubieten.
Frau Krohn findet, dass sozialer Wohnungsbau dringend notwendig ist. Allerdings könnte dieser auch im neuen Zentrum Berücksichtigung finden. Im Entwicklungsgebiet Rostocker Chaussee – dort entsteht auch Geschosswohnungsbau und ist nicht so weit entfernt von der Stadt.
Herr Dr. Schlaak: schaffen wir das Baurecht, bekommt der Investor die Möglichkeit sich das Geld von der Bank zu holen und kann alle Flächen kaufen. Das ist eine Illusion.
Herr Hoffmeister fasst zusammen::
Der Aufstellungsbeschluss ist der Beginn eines Bebauungsplanverfahrens. Ist dieser beschlossen, kann der Investor bzw. der Planer dessen konkrete Ideen und Vorstellungen darlegen. Der Planer hat dabei die Aufgabe, die Vorgaben der Stadt umzusetzen.
Im Aufstellungsbeschluss wurden folgende Passagen neu aufgenommen:
„Durch die Änderung der Gebietsausweisung vom sonstigen Sondergebiet (Ferienhausgebiet/ Sport- und Freizeitzwecke, Berherbergung) soll durch die Bebauung mit einzel-, Mehrfamilienhäusern einerseits der Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen werden, andererseits soll durch die Ferienhausnutzung sowie durch die touristische Infrastruktur auch der touristische Bedarf Berücksichtigung finden. Ebenso soll ein urbanes Gebiet entstehen, welches neben dem Wohnen auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und andere Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Hierdurch würde sich die Attraktivität des Ortsteils Appelburg erhöhen.“
Herr Tast bittet die Stadtvertretung um Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE:
Anzahl Stadtvertreter: 19
Abstimmungsergebnis: | ||||
anwesend | dafür | dagegen | Enthaltung | ausgeschl.* |
15 | 5 | 10 | 0 | 0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV | ||||
Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE nicht angenommen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 “Ferienpark Appelburg“ der Stadt Plau am See, im Ortsteil Appelburg gelegen, Flur 17, Flurstücke 165/6, 165/7, 165/19, 165/58. Das Plangebiet soll von einem Ferienhausgebiet derart umgeplant werden, dass künftig Feriennutzung, Wohnnutzung (Einzel- und Mehrfamilienhäuser), urbane Infrastruktur und touristische Infrastruktur zulässig sind, wobei die Wohn- und Ferienhausnutzung den überwiegenden Teil der Nutzung ausmachen sollen. Die genaue Verteilung der einzelnen Nutzungsarten bleibt dem Satzungsbeschluss vorbehalten. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Appelburg. Im Flächennutzungsplan sind für das Plangebiet u. a. Sondergebiete Ferien sowie Sondergebiete Fremdenbeherbergung ausgewiesen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Ferienpark Appelburg soll gleichzeitig die Ausweisung dieser Gebiete im Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Für das Ladengebiet wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP Pflicht durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Bürger werden über die allgemeinen Ziele der Planung öffentlich unterrichtet, ihnen ist Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme zu geben.
Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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709,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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öffentlich
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124,5 kB
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6
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öffentlich
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181,8 kB
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