14.12.2022 - 6.3 Satzung über die 3. Änderung des vorhabenbezoge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Mit Beschluss vom 27.06.2018 hat die Stadtvertretung der Stadt Plau am See die Einleitung des

Aufstellungsverfahrens für die 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 11 – „Sonstiges Sondergebiet Bootshafen, Fischerei und Fremdenbeherbergung auf dem Kalkofen – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgen bzw. ermöglicht werden.

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden

Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben das vor. Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplanes kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

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Beschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen beschlossen.
  2. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
  3. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – „Sonstiges Sondergebiet Bootshafen, Fischerei und Fremdenbeherbergung auf dem Kalkofen“- der Stadt Plau am See wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2018 auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 13 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

Beschluss-Nr.: S/19/0267

Beschluss angenommen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1007&TOLFDNR=14917&selfaction=print