03.02.2021 - 6.1 Haushaltssatzung 2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reier gibt Erläuterungen zum Haushaltsbeschluss 2021:

Im Ergebnis der soliden Haushaltsführung und der Entwicklung einer verbesserten Finanzausstattung durch das Land und einer Kreisumlage mit Augenmaß gelingt es uns auch für das Jahr 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Nicht alle Zielstellungen der Haushaltsplanung lassen sich immer umsetzen, wenn Fördermittelanträge begleitend Bestandteil der Finanzierung sind, dann erst mit dem Fördermittelbescheid liegt eine gewisse Verlässlichkeit vor. Das bedeutet, dass die Eigenmittel als Fördervoraussetzung im Haushalt eingestellt sein müssen, wenn man einen Förderantrag beschieden haben möchte. Die Investition aber erst umgesetzt werden kann, wenn es eine entsprechende Fördermittelbescheidung gibt. Das wäre z. B. für das HLF 20 der Fall. Dieses Fahrzeug ist im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes und der Bestimmung der Schutzziele mit vorzuhalten. Aufgrund der kritischen Entwicklung der Corona-Infektionen haben wir dazu bisher auf eine Beschlussfassung verzichtet. Die am 21.01.2021 bekannt gegebene Förderrichtlinie besagt aber, dass Grundvoraussetzung für eine Förderung das beschlossene Brandschutzkonzept ist.

 

Ansprechen möchte ich das Thema Entwicklung der Hebesätze. Da unsere Hebesätze unter den Landesvorgaben liegen, muss sich jeder Stadtvertreter im Klaren sein, auf wie viel Einnahmen die Stadt verzichtet. Hierbei finden nicht nur die direkten fehlenden Einnahmen Beachtung, sondern das Land geht davon aus, das die Kommunen in der Höhe der Durchschnittssätze ihre eigenen Einnahmen sicherstellen und ermitteln sowie die Finanzzuweisungen auf die Durchschnittshebesätze anzupassen. Diese bildet dann gleichzeitig die Höhe für die Umlagegrundlage für die Kreis- und Amtsumlage. Deshalb stellen wir Ihnen auch dar, auf wie viel Einnahmen wir in diesem Rahmen verzichten. Auch unter Beachtung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage unserer Unternehmen und Eigentümer durch die Corona-Pandemie haben sich die Fraktionen auf neue Hebesätze geeinigt bei Grundsteuer A 325 %, Grundsteuer B 415 % und Gewerbesteuer auf 365 %.

Unsere Kämmerin wird dazu die Auswirkungen im Haushalt ergänzend darlegen

 

Ein weiteres Thema möchte ich im Zusammenhang ansprechen mit der Frage, warum Anfang Februar der Haushalt beschlossen werden soll und nicht später. Das Problem liegt in der Bedeutung, der Möglichkeiten unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung zu arbeiten. Vorläufige Haushaltsführung bedeutet, ich darf keine neuen Verträge eingehen und nur Pflichtaufgaben umsetzen. Wenn Sie den Haushalt intensiv sich angesehen haben, haben Sie festgestellt, das Planungsmittel für verschiedene B-Pläne vorgesehen sind, sowie Planungsleistungen für die Turnhalle, Grundschule und Sanierung des Kinogebäudes mit aufgeführt sind. Um einen Förderantrag zu stellen, braucht es zumindest eine Planungsqualität bis zur Leistungsphase 3 der HOAI Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Und je eher wir entsprechende Daten zugearbeitet bekommen, desto eher können wir entsprechende Anträge stellen.


 

 

Grundlage der Haushaltsführung ist der weitere Schuldenabbau bei weiterer Sicherung der Liquidität. Wir hoffen nicht, dass die für die nächsten Jahre vor uns liegenden haushaltsseitigen Konsequenzen der Corona-Pandemie zu erheblichen Ausfällen führen. Denn bisher konnten Einnahmeverluste durch zusätzlich bereitgestellte Mittel des Bundes und des Landes kompensiert werden. Teilweise auf Vorgriff zukünftiger kommunaler Mittel durch das Land.

 

Im Rahmen des Stellenplanes gibt es kleine Veränderungen. Ab März wird Frau Henke mit Urlaub und Resturlaub und Überstunden nicht mehr verfügbar sein, so dass Frau Seewald Leiterin des neuen Amtes für innere Verwaltung wird, wo Hauptamt und Kämmerei zum neuen Amt zusammengefasst werden. Frau Henke geht in die Ruhephase der Altersteilzeit und wird nachrichtlich im Stellenplan weitergeführt. Herr Böhm, seit Januar dieses Jahres neuer Mitarbeiter, ist Leiter des Sachgebietes für innere Verwaltung.

 

Herr Reier stellt Herrn Fabian Böhm vor.

 

 

Zwei Stellen sind im Bauhof zusätzlich geplant, um die Pflege und Unterhaltung unserer Anlagen zu verbessern. Davon soll eine Stelle als Gärtner/in ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung soll nach Haushaltsgenehmigung in Angriff genommen werden.

 

Sehr geehrte StadtvertreterInnen und Stadtvertreter, es würde mich freuen, wenn Sie dem Haushalt mit den erforderlichen Änderungen Ihre Zustimmung geben. Bedanken möchte ich mich bei Frau Seewald für die Aufstellung des Haushaltes. Es ist jedes Jahr, was den Umfang angeht, eine Fleißarbeit. Herzlichen Dank!

 

 

Frau Seewald erklärt die Auswirkungen zum Haushalt (s. Anlage 1).

 

 

Herr Tast:

Die Gestaltung der Hebesätze ist ein Problem. Die Fraktionen sollten hierzu eine Einigung erzielen und haben sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

Es liegt ein Antrag von den Fraktionen DIE LINKE, CDU und SPD in Bezug auf die Anpassung der Hebesätze für die Haushaltssatzung 2021 vor. Die Fraktion WLD hat sich dem angeschlossen:

 

-> Grundsteuer A: 325% (entspricht  +10%)

-> Grundsteuer B: 415% (entspricht  +  5%)

-> Gewerbesteuer: 365% (entspricht +  5%)

 

 

Herr Hoffmeister:

Die Fraktion der CDU und die Fraktion der SPD gehen mit dem Vorschlag von Herrn Dr. Schlaak Fraktion DIE LINKE auf die Anpassung der neuen Hebesätze konform. Die Fraktionen WLD schließt sich dem Vorschlag an. Herr Hoffmeister und dankt der Verwaltung für die Aufstellung der Haushaltssatzung.

 

Herr Rexin bedankt sich für die umfangreiche Zusammenstellung der Haushaltssatzung, insbesondere bei Frau Seewald.

 

 

 


 

 

Herr Tast:

Abstimmung über den Änderungsantrag „Anpassung der Hebesätze“:

 

 

 

Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

17

16

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

angenommen

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Haushaltssatzung 2021 in der vorliegenden Fassung mit den Hebesätzen:

 

-> Grundsteuer A:  325% (entspricht +10%)

-> Grundsteuer B:  415% (entspricht  +  5%)

-> Gewerbesteuer:  365% (entspricht  +  5%).

 

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Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

17

16

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

Beschluss-Nr.: S/19/0138

Beschluss angenommen

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Anlagen zur Vorlage