03.02.2021 - 6.2 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Mi., 03.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Birgit Kinzilo
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Tast:
Am 28.01.2021 ist dieses Gesetz in Kraft getreten, so dass wir diesen Beschluss guten Gewissens fassen können. Das Gesetz eröffnet den Vertretungen neue Möglichkeiten der Beschlussfassung, der Ausgestaltung ihrer Sitzungen und Einbindung der Öffentlichkeit.
- das Herstellen der Öffentlichkeit durch Videoübertragungen
- das Abhalten der Sitzungen als Videokonferenz
- die Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss.
Der Beschluss zur Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden und muss zeitlich befristet sein. Derzeit ist nur ein Übertragung von Aufgaben für die Monate Februar bis einschließlich April möglich.
Die neuen Sitzungs- und Beschlussinstrumente können kombiniert werden, beispielsweise könnte die Vertretung ihre Kompetenzen an den Hauptausschuss übertragen und zugleich regeln, dass die Öffentlichkeit der dann anstehenden Sitzungen des Hauptausschusses durch eine Videoübertragung hergestellt wird oder dass die Sitzungen des Hauptausschusses als Videokonferenz stattfinden für die Monate Februar bis einschließlich April zur Entscheidungen, die eigentlich im Zuständigkeitsbereich der Stadtvertretung liegen, vom Hauptausschuss gefasst werden.
Das Gesetz ist derzeit bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Frau Hartung stellt den Antrag, die Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss von der Dauer von 3 Monaten auf 1 Monat zu reduzieren. 1 Monat wäre der Verwaltung für die Herstellung der technischen Voraussetzungen einzuräumen und dann eine Video- oder Präsenzsitzung im Rathaussaal möglich. Die AG „Plau summt“ hatte gestern eine Videokonferenz ausprobiert und das hat wunderbar funktioniert.
Frau Pohla sieht in der Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss innerhalb der 3 Monate kein Problem. Aber auf einen Monat zu reduzieren, da wird Druck aufgebaut. Es spricht sonst nichts dagegen, aber sie wäre dagegen, die Handlungsfähigkeit der Kommune auf 1 Monat zu reduzieren.
Herr Reier legt dar, von der Situation und der Ausstattung der Verwaltung her eine Stadtvertretersitzung per Videokonferenz möglich wäre, hält es aber für den Vorsitzenden für äußerst schwierig, diese Konferenz mit 19 Stadtvertretern zu leiten. Das bedeutet Stress. Eine Sitzung in diesem Rahmen ist nicht zu empfehlen. Eine Hauptausschusssitzung mit Öffentlichkeitscharakter wäre im Rathaussaal durchführbar. Weiter wäre zu prüfen, ob alle Mitglieder der Stadtvertretung die technischen Voraussetzungen mitbringen würden. Die Geräte sollten nicht zu alt und mit Mikrofon und Kamera ausgestattet sein. Dann könnten alle von zu Hause aus mitbestimmen.
Frau Hartung begründet ihren Antrag, dass die Übertragung der Handlungsfähigkeit für die Dauer von 3 Monaten zu lang ist. Die Stadtvertreter/innen, die nicht im Hauptausschuss Mitglied sind, haben während der Sitzung kein Rederecht. Somit können wir nicht mitbestimmen. Mit der Variante der Durchführung einer Videokonferenz wäre das Mitbestimmungsrecht gewahrt.
Herr Rexin und Frau Pohla sprechen sich für die Übertragung der Aufgaben für die Dauer von 3 Monaten aus. Frau Pohla bittet, die in der Beschlussvorlage eingebauten Rechtschreibfehler zu korrigieren.
Herr Hoffmeister stimmt zu, dass eine Sitzung mit mehreren Teilnehmern nicht so einfach zu leisten wäre.
Herr Reier betont, wenn wir die Übertragung der Aufgaben nur für die Dauer von 1 Monat beschließen, brauchen wir das nicht zu beschließen. Dann müssten wir im März eine Sitzung der Stadtvertretung durchführen und sollten uns gleich auf einen Termin einigen.
Frau Krohn erklärt, dass die Übertragung der Aufgaben für die Dauer von 3 Monaten für sie kein Problem wäre, denn jede Fraktion hat eine/n Fraktionsvorsitzende/n als Mitglied im Hauptausschuss und somit hat jede Fraktion ein Mitbestimmungsrecht.
Wir, die CDU-Fraktion, vertrauen unserem gewählten Fraktionsvorsitzenden und übertragen Herrn Hoffmeister somit die Aufgabe ohne Bedenken. Es werden innerhalb der Fraktion Absprachen geführt. Das wird jede andere Fraktion auch tun.
Herr Tast schlägt vor, über den Antrag von Frau Hartung abzustimmen.
Herr Hoffmeister beantragt, das die Dauer der Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss von 3 Monaten auf 2 Monate zu reduzieren.
Herr Tast bittet zuerst um die Abstimmung über den Antrag von Frau Hartung:
Antrag von Frau Hartung die Dauer der Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss auf einen Monat zu verkürzen.
Anzahl Stadtvertreter: 19
Abstimmungsergebnis: | ||||
anwesend | dafür | dagegen | Enthaltung | ausgeschl.* |
17 | 3 | 0 | 14 | 0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV | ||||
Antrag abgelehnt
Herr Tast bittet nun um Abstimmung über den Antrag von Herrn Hoffmeister:
Antrag von Herrn Hoffmeister die Dauer der Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss auf 2 Monate zu verkürzen.
Abstimmung 2
Anzahl Stadtvertreter: 19
Abstimmungsergebnis: | ||||
anwesend | dafür | dagegen | Enthaltung | ausgeschl.* |
17 | 2 | 15 | 0 | 0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV | ||||
Antrag abgelehnt
Herr Tast:
Mit geänderten Rechtschreibfehlern wird der Beschluss wie folgt beschlossen:
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, dass
1. gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in den Sitzungen der Stadtvertretung sowie den Sitzungen ihrer Ausschüsse eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlich-zugänglichen Raum der Stadt Plau am See oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden. Es gelten die weiteren Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.
2. gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Sitzungen der Stadtvertretung sowie ihrer Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz). Es gelten die weiteren Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.
3. gemäß § 2 Abs. (4) die Stadtvertretung die Entscheidungen auch in diejenigen Angelegenheiten, die der Stadtvertretung durch Gesetz und Hauptsatzung zur Entscheidung vorbehalten sind, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Sachgebiete, für die Monate Februar bis einschließlich April zur Entscheidung auf den Hauptausschuss überträgt. Ausgenommen von der Übertragung sind alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.
Die Vorgaben des Gesetztes sind in den Sitzungen zu beachten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,9 kB
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