16.06.2021 - 6.5 Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Durchführung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schlaak, Fraktionsvorsitzender:

Mit diesem Antrag wollen wir zur Durchführung eines Verträglichkeitsgutachtens vor allem von unabhängiger Seite prüfen lassen, welche Auswirkungen ein solches Vorhaben tatsächlich hat. Die Interessen der einzelnen Bürger bzw. Einzelhändler liegen sehr weit auseinander. Eine einheitliche Lösung zu finden wäre gut.

Laut Aufstellungsbeschluss sieht der Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Plau am See

"Rostocker Chaussee“ (Beschluss Stadtvertretung am 18.12.2019) ein Sondergebiet „groß-
flächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO – vorwiegend für die Unterbringung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben für die Nahversorgung vor.

Im Rahmen des Einzelhandelskonzepts (Beschluss Fortschreibung Stadtvertretung am 8.7.2020) wurde auch eine Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Vollsortimenters, Lebensmitteldiscounters, Drogeriemarkt, Baumarkt im o.g. Sondergebiet vorgelegt und beschlossen. Damit hat die Stadtvertretung ihr Einverständnis für die Ansiedlung nachversorg-kursrelevanter Sortimente (Lebensmittel, Getränke, Drogerieartikel etc.) sowie nicht-zentralrelevanter Sortimente (Baumarkt) erklärt. Zwischenzeitlich hat die Kaufhaus Martin Stolz GmbH ihr Interesse an einer Ansiedlung im Sondergebiet geäußert. Laut Plauer Sortimentsliste (siehe Anlage), die mit dem Plauer Einzelhandelskonzept verabschiedet wurde, entspricht das Sortiment des Kaufhauses fast ausschließlich den in Zentren relevanten Sortimenten. Nur in Ausnahmefällen und nach Verträglichkeitsprüfung ist eine solche Ansiedlung in weiteren Versorgungsbereichen (Sondergebieten) möglich. Eine Verträglichkeitsprüfung für die Ansiedlung eines Kaufhauses mit zentralrelevantem Kernsortiment im Sondergebiet liegt bisher nicht vor, ist aber laut Plauer Einzelhandelskonzept, Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) und Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP) notwendig.

Mit dem Verträglichkeitsgutachten über die Ansiedlung des Kaufhauses Stolz wird die künftige Entscheidung der Stadtvertretung über die Weiterentwicklung des B-Plans 38 auf eine breitere und neutrale Basis gestellt und die Abwägung von Chancen und Risiken erleichtert.

Das Verträglichkeitsgutachten soll die raumordnerischen, städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen Auswirkungen transparent darstellen und von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt werden.


 

 

 

 

Herr Reier:

Es stellt sich doch die Frage, was können wir unternehmen, dass die Einwohner/innen nicht nach Malchow oder Lübz fahren? Wir müssen bessere Qualität beim Einkaufen bieten, Einkaufen sollte ein Erlebnis werden. Wir müssen überlegen, mit wie viel qm Verkaufsfläche kann ein Händler überleben und welches Sortiment übernehmen bzw. den Kundinnen/Kunden anbieten? Das Kaufhaus Stolz bietet in den Tourismusorten ein ganz anderes Angebot an als in Parchim. Was ist einem Einzelhändler zuzumuten. Der kann nicht 7 Tage in der Woche im Laden stehen. Das ist nicht zumutbar- aber was passiert, wenn wir am Wochenende den Laden schließen? Wir müssen für die Ansiedlung neuer Einzelhandelsbetriebe bei Leerständen in der Steinstraße werben oder wenn möglich über eine Homepage. Es wird im Moment nichts gemacht, wenn die Geschäfte leer stehen; keiner kümmert sich.

Wichtig ist, dass wir mit den Einzelhändlern reden und zusammenkommen. Wir haben in der Innenstadt keine Flächen für einen Supermarkt. In dieser Situation befinden sich alle Kleinstädte wie Malchow, Röbel usw. Mit Goldberg brauchen wir uns nicht zu vergleichen. Wir brauchen jemanden, der die Interessen der Einzelhändler vertritt und mit den Fachausschüssen kommuniziert. Wie gelingt es uns, unsere Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Urlauber besser zu versorgen?

 

Herr Reier erklärt anhand eine Präsentation die Kernaussagen des Einzelhandelskonzeptes s. Anlage 3.

 

 

 

 

Frau Hartung möchte die Diskussion um die Ansiedlung von einem solchen Kaufhaus auf eine breitere Basis stellen. Raumentwicklung, Wohnentwicklung, Naturschutz, Infrastruktur müssen abgewogen werden und welche größere Auswirkung hat das auf unsere Innenstadt?

Aus diesem Grund ist es wichtig, heute den Beschluss „Durchführung eines Verträglichkeitsgutachtens über die Ansiedlung des Kaufhauses Stolz im Gewerbegebiet "Rostocker Chaussee"“ auf den Weg zu bringen und beginnt mit einem Zitat aus der Raumentwicklung:

„Für die Entwicklung bzw. Digitalisierung der Innenstädte ist ein lebendiger und attraktiver Einzelhandel unbedingt notwendig.“

Die Raumentwicklung gibt für das Land und für die Landkreise eine übergeordnete Planung vor. Wie Wohnentwicklung, wirtschaftliche Entwicklung, Naturschutz, Infrastruktur, Dasein Fürsorge die abgewogen werden müssen und auch zwischen den einzelnen Zentren abgewogen werden müssen. Es ist ganz wichtig, wenn wir eine Planung machen von größerem Maßstab, dass wir uns damit auseinandersetzen. Die Raumentwicklung ist auf unser Einzelhandelskonzept aufgebaut.

 

Frau Hartung geht noch einmal, so, wie Herr Reier schon dargelegt hat, auf die Kernaussagen des Einzelhandelskonzeptes ein. Wichtig ist, dass dieses Verträglichkeitsgutachten aussagen treffen kann, wie viel % Kaufkraft in der Innenstadt bleiben und wie viel % im Kaufhaus Stolz.

Ein großes Ziel der Handel- und Raumentwicklung ist, die Innenstädte zu schützen, lebendig zu halten und zu erhalten. Es geht um die Nahversorgung für eine Bevölkerung, die kein Auto fährt. Wir müssen die Gesamtentwicklung der Stadt im Auge behalten. Wir müssen zusammenkommen eine Entscheidung nicht im Vorfeld treffen, ohne dieses Gutachten vorliegen zu haben.

 


 

 

Herr Hoffmeister

Wir möchten, dass die Innenstadt bleibt, so wie sie ist und möchten diese stärken. Wir sollten das Gespräch mit den Einzelhändlern suchen. Es gibt Vorteile und Nachteile, es gibt Bürger/innen, die finden das gut, andere Bürger/innen wieder nicht. Im Rahmen des Einzelhandelkonzeptes wurde für den Standort Rostocker Chaussee bereits ein Gutachten erstellt, aber nur für die Varianten Vollsortimenter, Discounter oder einen Drogeriemarkt. Es ist wichtig, diese Informationen aus dem Gutachten zu bekommen. Erfreulich ist, dass wir einen Innenstadtmanager bekommen, das ist ein Ergebnis aus den Zusammenkünften der Corona AG.

Wir sollten im Austausch bleiben im Rahmen einer Bürgerversammlung bzw. mit einem/r Sprecher/in der/die Interessen der Einzelhändler vertritt und mit der Stadt und den Fachausschüssen in Verbindung steht. Wir begrüßen diesen Beschluss und empfehlen diesem zuzustimmen.

 

 

Her Behrens stimmt mit der Meinung von Herrn Hoffmeister überein, die kleinen Geschäfte sollten wir in der Innenstadt schützen und bewahren.

Auch er ist hin- und hergerissen, einerseits für Kaufhaus STOLZ, weil ein größeres Waren- sortiment vom Kaufhaus STOLZ angeboten wird wie z. B. die Spielzeugabteilung, aber anderseits hilft es enorm, wenn man alle Informationen bekommen kann und so ein Gutachten der richtige Weg ist, um abwägen zu können.

Herr Behrens hat noch ein weiteres Anliegen bzw. Anfrage.

Wäre es eine Option oder wäre es möglich, im Nachgang einen Wirtschaftsfonds also ein Konto bei der Stadt der großen Investoren wie REWE, LIDL, Kaufhaus STOLZ (wenn er zugelassen wird) einzurichten, dass ein Anteil der Gewinne dort eingezahlt wird? Dass aus diesem Fonds nur Geld für die Bewirtschaftung, Beschilderung, freies WLAN eingesetzt und somit die Wirtschaft gestützt werden kann?

 

Herr Reier:

Das ist Vorteilnahme im Amt und muss abgelehnt werden. Das geht nicht.

Wir haben die Fremdenverkehrsabgabe, die Unternehmen zahlen Gewerbesteuer,

Grundsteuer für die genutzten Gebäude. Es ist wichtig, dass man noch Bürger und Unternehmen in der Stadt hat. Das sind verschiedene Steuerarten oder Abgaben, wo alle mit beitragen. Um eine neue Steuer einzuführen, sollte man überlegen, ob es überhaupt sinnvoll ist. Man sollte nicht bei den Unternehmen noch weiter in die Tasche greifen, wenn es nicht notwendig ist. Freiwillige Zahlungen wie z. B. Spenden für gemeinnützige Zwecke nehmen wir gerne.

 

Herr Feddeler erkundigt sich, haben wir Einfluss darauf, wenn REWE oder LIDL an Kaufhaus STOLZ vermieten würde?

 

Herr Reier:

REWE ist nicht der Eigentümer, das Grundstück gehört einem Gesellschafter, der das vermietet. Bei Netto und LIDL ist das auch so, er kann es ausschreiben und einen neuen Mieter suchen. Darauf haben wir dann keinen Einfluss. Nur ALDI hat mit einer Immobiliengesellschaft selbst gebaut und vermietet von der Immobiliengesellschaft ALDI an die Handelsgesellschaft ALDI.

 

Frau Hartung sieht das anders:

REWE ist ein Sondergebiet für Einzelhandel. So wurde das beschlossen. Wenn REWE vermietet, dann müssen wir den Bebauungsplan anpassen, für ein Sondergebiet mit großflächigem Einzelhandel, auch im normalen Gewerbegebiet kann sich kein großflächiger Einzelhandel ansiedeln, es sei denn, er geht auf eine Größe, die nicht mehr großflächig ist, unter 800 qm, darauf wird er sich aber nicht einlassen. So einfach ist es nicht nur weil ein Gebiet privat ist, kann gemacht werden, was man will.

 

 

 

Herr Reier, die Erfahrung haben wir bedauerlicherweise schon machen müssen.

Es gab einen rechtlichen Vororttermin - LIDL hat gegen den Landkreis geklagt, weil bei einer Bauvoranfrage keine Genehmigung vom Landkreis kam und die haben vom Verwaltungsrichter recht bekommen, das die wie ALDI erweitern können. Das war die gleiche Thematik. Es gibt zwar flächenseitig Engpässe, die haben ein Problem zwischen Verkaufsraum und Parkraum. Viel mehr kann man dort auch nicht bauen, weil die Fläche nicht größer ist. Aber was Baurecht anbelangt, ist das alles möglich.

 

 

Herr Tast bedankt sich bei Herrn Reier für seine Ausführungen und legt dar:

Wir müssen heute entscheiden, wollen wir ein Gutachten beauftragen oder wollen wir kein Gutachten?

 

Wir stimmen über den Beschluss ab:

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung ein Verträglichkeitsgutachten (Verträglichkeitsanalyse) zur Ansiedlung des Kaufhauses Stolz im Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ an der „Rostocker Chaussee“ an einen unabhängigen Gutachter in Auftrag zu geben.

 

 

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Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

13

11

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

Beschluss-Nr.: S/19/0170

Beschluss angenommen

 

 

 

 

 

 

Um 20:55 Uhr ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet.

 

 

Herr Tast bittet die Gäste die Schule zu verlassen und wünscht allen einen guten Nach-Hauseweg.

 

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Anlagen zur Vorlage