14.04.2021 - 5 Hundehalterverordnung des Amtes

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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende informierte, dass die Notwendigkeit einer Hundehalterverordnung für das Amt im Amtsausschuss im vergangenen Jahr diskutiert wurde. Im Ergebnis wurde die Notwendigkeit eines generellen Leinenzwangs für die Orte des Amtes festgestellt und eine entsprechende Verordnung gefordert. Da eine derartige Verordnung nur mit Zustimmung des Landrates erlassen werden darf, wurde ein Verordnungsentwurf dem Landkreis zur Kenntnis gegeben. In der Stellungnahme des Landkreises wurde nach rechtlicher Würdigung und Prüfung, die Erforderlichkeit einer Hundehalterverordnung für den gesamten Amtsbereich in Frage gestellt.

Im Amtsausschuss wurde Ende März deshalb festgelegt, dass in den einzelnen Gemeinden das Thema Hundehalterverordnung noch einmal behandelt und sofern notwendig, ein überarbeiteter Entwurf beim Landkreis eingereicht werden soll. Für die Stadt Plau am See sollte aus diesem Grund nochmal über die Bereiche des Leinenzwanges diskutiert und ein Vorschlag erarbeitet werden. 

   

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