14.04.2021 - 5.2 Inhaltliche Anpassung des Entwurfes

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Wortprotokoll

Neben dem Leinenzwang, sollte im Entwurf noch das Mitnahmeverbot von Hunden auf Kinderspielplätze und an öffentlichen Badestellen, sowie das Entfernen von Verunreinigungen der Hunde geregelt werden.

In der Stellungnahme des Landkreises wurde dazu mitgeteilt, dass die Beseitigung von Verunreinigungen bereits durch Spezialgesetze, wie Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Straßen- und Wegegesetz, geregelt ist. Weiterhin finden Benutzungsordnungen für die jeweiligen Bereiche Anwendung.

In Plau am See ist neben den gesetzlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die Beseitigung von Hundekot auch in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Ob es für die Badestellen und Spielplätze Benutzungsordnungen gibt, ist durch die Verwaltung zu prüfen zu prüfen.

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