13.03.2023 - 4.2 Beratung und Beschluss über die Behandlung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Mo., 13.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Kühnel erklärte die 4. Änderung zum Flächennutzungsplan für den B-Plan Nr. 38 „Rostocker Chaussee“. Dort war, lt. altem B-Plan ein Gewerbegebiet vorgesehen. Bis auf die Stellungnahme der Forst gab es keine Einwände.
Herr Hoffmeister erörtete den Sachverhalt bezüglich der betroffenen Fläche im Bereich des alten Bebauungsplanes, die dort als Regenrückhaltebecken ausgewiesen ist. Der Bereich dieses Rückhaltebeckens und der Ausgleichsfläche ist von uns als Stadt nicht gepflegt worden und wird jetzt von der Forstbehörde als Waldfläche betrachtet. Danach müsste im Flächennutzungsplan und im B-Plan Waldabstandsflächen eingehalten werden und eine geplante Bebauung wäre so nicht möglich. Zwischenzeitlich gab es mit der Forstbehörde bereits eine Einigung und daraufhin eine positive Stellungnahme.
Herr Kühnel erläutert, dass wir bisher mit dem Ablauf des Verfahrens zum Flächennutzungsplan in unserem selbstgesteckten Zeitziel für den B-Plan Nr. 38 sind. Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 29.03.2023 muss diese 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung beim Landkreis LUP eingereicht werden. Dann könnte zur Beschlussfassung des B-Planes Nr. 38 in der Sitzung der Stadtvertretung im Juni 2023 die Genehmigung des Landkreises für den Flächennutzungsplan vorliegen und damit der B-Plan rechtskräftig sein.
Beschluss: Der Ausschuss befürwortet die Beratung und den Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und den Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See
Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2023 beschlossen und festgestellt. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2023 gebilligt. (Anlage 2)
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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