22.05.2023 - 5.3 Satzung über die Benutzung des Kinderhortes der...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Tast fragt nach der Begriffsdefinition unter § 3 Absatz (6): Was ist mit „Der Bedarf an Hortförderung…“ gemeint? Ist damit die Hortbetreuungszeit gemeint?

 

Bürgermeister: Hortzeiten ab 06:00 Uhr und dann evtl. ab 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

 

Herr Tast fragt nach dem Begriff: Bedarf an „Hortförderung“ in der Ferienzeit.

 

Der Bürgermeister geht davon aus, dass dies damit gemeint ist (Förderung der Kinder im Ferienhort). Er hinterfragt es aber nochmal im Fachamt und informiert die Beteiligten dann. Er bittet jedoch, die Beschlussempfehlung bereits mit diesem Klärungsvermerk so zu fassen. 

 


 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Satzung über die Benutzung des Kinderhortes der Stadt Plau am See.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage