19.06.2023 - 4.14 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schlaak hat eine grundsätzliche Frage, ob die im Verkehrskonzept enthaltenen Maßnahmen mit dem Konzept bereits vom Landkreis genehmigt sind oder ob jeweils konkrete Anträge gestellte werden müssen?

 

Herr Hoffmeister bestätigt, dass Anträge zu stellen sind, jede einzelne genehmigungspflichtige Maßnahme braucht eine verkehrsrechtliche Genehmigung.

 

Dr. Schlaak merkt an, dass  bei der Umsetzung Abhängigkeiten der Maßnahmen entstehen, deshalb sollte es eine Umsetzungsplanung geben. Es sollte ein kleine Gruppe aus Vertretern der Ausschüssen an dieser Planung mitarbeiten.

 

Frau Krohn ergänzt: Es sollte eine Teilung des Konzeptes geben:

Eine Prioritätenliste ist schon gesetzt, die kurzfristigen Maßnahmen sollten schnell umgesetzt werden, wie z.B. Beschilderung, Parkplätze für Motorräder, Fahrradstation…

Wichtig wäre auch, den Bürgern das Konzept vorzustellen.

 

Herr Hoffmeister gibt zu bedenken, dass im Haushalt für 2023 kein separates Budget für das Verkehrskonzept besteht, nur für Straßenunterhaltung ist Geld eingeplant.

Zu bedenken wäre, ob wirklich jetzt schon die Einwohnerversammlung gemacht werden sollte oder erst dann, wenn der Maßnahmeplan bereits abgestimmt ist.

 

Die Ausschussmitglieder sind einheitlich der Meinung, dass die Umsetzungsplanung abgewartet werden soll.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung beschließt die Aufteilung des Verkehrskonzept in Teilschritte:

- Schritt 1 umfasst solche Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar und ohne großen finanziellen und Genehmigungsaufwand realisierbar sind. Mit der Durchführung dieser Einzelmaßnahmen wird kurzfristig begonnen (Beispiele: Ausschilderung Radwege, Teilaufpflasterung von Straßenquerungen, Fahrradstationen etc.).

- Für das Verkehrskonzept wird ein Umsetzungsplan erstellt, der sämtliche - auch langfristigen - Teilschritte und Maßnahmen sowie Termine und Kostenkalkulationen umfasst.

Verantwortlich: Verwaltung; Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt; Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah eine Bürgerversammlung abzuhalten, um über die vom Verkehrsplaner im Mai 2023 vorgelegten Inhalte des Verkehrskonzeptes zu informieren.

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

5

0

1

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage