28.06.2023 - 5.1 Satzung über die Benutzung des Kinderhortes der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erklärt, dass aufgrund von Änderungen im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) sowie der Hortschulferienverordnung (HortSchulFeVO M-V) es zwingend notwendig war, die Benutzersatzung des Kinderhortes der Stadt Plau am See neu zu erstellen. Da die vorherige Satzung aus dem Jahr 2005 war, ergaben sich in einigen Bereichen Änderungen, wie zum Beispiel der Wegfall der Betreuungsgebühren für die Eltern, die Pflicht zum Nachweis einer Masernschutzimpfung vor Betreuungsbeginn sowie die Erhöhung der Betreuungszeiten in den Schulferien.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Satzung über die Benutzung des Kinderhortes der Stadt Plau am See.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1001684&selfaction=print