28.06.2023 - 5.4 Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Gerä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erklärt, dass der Wehrführer Herr Roesch vorgeschlagen hat, die Aufwandsentschädigung für den Gerätewart der FFw Plau am See um 50,00 € pro Monat zu erhöhen.

 

Gemäß § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013, können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Bisher erhält der Gerätewart der Plauer Feuerwehr eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 €.


Kamerad Reimer hat die Ausbildung zum Gerätewart in der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V erfolgreich absolviert und kann dementsprechend die Geräte vor Ort prüfen. Dadurch entfallen vielen Fahrten zur Feuerwehrtechnischen Zentrale und Prüfkosten werden eingespart. Herr Reimer hat einen Zeitaufwand von ca. 30 bis 40 Stunden pro Monat als Gerätewart für die Feuerwehr der Stadt Plau am See.

 

Laut Vorschlag der Wehrführung soll Herr Reimer nun eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100,00 € erhalten.

 

Herr Fengler betont ausdrücklich, dass er es sehr begrüßt, einen ausgebildeten Gerätewart im Team der Freiwilligen Feuerwehr Plau am See zu haben. Es ist allerdings traurig, dass diese Aufgabe nicht über den Landkreis finanziert werden kann. Die Aufwandsentschädigung deckt nicht im Geringsten das Aufgabenfeld ab, was an Aufgaben geleistet wird.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart der FFw Plau am See ab Juli 2023.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

Herr Klähn begibt sich in den Zuschauerbereich der Einwohnerinnen und Einwohner.


 

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Anlagen zur Vorlage