28.06.2023 - 5.11 Umwandlung von PKW-Parkplätzen in Motorradparkp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Mi., 28.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Hoffmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister kommentiert, dass das wilde Parken an der Metow von Bürgern eingebracht wurde.
Bereits seit einigen Jahren wird insbesondere in der Urlaubssaison beobachtet, dass an der Metow sehr viele Motorradfahrer ankommen, um an der Promenade zu verweilen. In diesem Zusammenhang stellen sie ihre Motorräder teilweise auf Grünflächen ab, da die vorhandenen Parkplätze in der Regel durch Pkw belegt sind und es in unserer Stadt keine separaten Motorradparkplätze gibt. Oder sie drehen gleich wieder um und fahren weiter, da sie keine regulären Parkmöglichkeiten in der Nähe finden, was bestenfalls verhindert werden sollte.
Insbesondere bei Motorradfahrern handelt es sich in der Regel um Tagesgäste, die einen kurzen Halt machen wollen, um sich zu bewegen, zu essen und sich kurzzeitig zu entspannen, bevor die Tour fortgesetzt wird. Hier haben wir mit der schönen Lage an der Metow, an welcher auch eine gute Infrastruktur (z.B. Cafés, Restaurants, öffentliche Toiletten) vorhanden ist, gute Rahmenbedingungen um den Aufenthalt für diese Gästegruppe positiv zu „begleiten“.
Grundsätzlich besteht in diesem Bereich (siehe Anlage 1) die Möglichkeit, zwei PKW-Parkplätze in sechs Motorradparkplätze zu ändern. Hier hat unser Bauamt bereits geprüft, dass unter Maßgabe der Größe eines Motorradparkplatzes (2,5m x 1,5m) pro PKW-Parkplatz (4,5m x 2,5m) drei Motorradparkplätze geschaffen werden können, ohne bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen (Anlage 2). Eine Anordnung der Parkplätze kann senkrecht oder leicht schräg zur Fahrbahn erfolgen.
Auch eine telefonische Voranfrage bei der Verkehrsbehörde hat ergeben, dass es grundsätzlich keine Bedenken gegen diese Umwandlung gibt. Im Rahmen der Antragsstellung bei der Verkehrsbehörde des Landkreises wird jedoch ein Beschluss der Stadtvertretung benötigt. Sofern anschließend eine Genehmigung mit entsprechender Verkehrsrechtlicher Anordnung bei uns eingeht, wird die Beschilderung angepasst und die Parkplatzmarkierung vorgenommen.
Frau Mach fragt nach, ob Parkgebühren erhoben werden? Wo soll das Parkticket am Motorrad angehängt werden?
Herr Hoffmeister antwortet, dass es Möglichkeiten gibt, z. B. Halterungen oder Taschen, um das Ticket sichtbar zu platzieren bzw. über die Online-App zu bezahlen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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