28.06.2023 - 5.6 Annahme von Spenden und Sponsoring gemäß § 44 A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister bringt die Beschlussvorlage ein:

Die Stadt Plau am See darf gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. 

Mit dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg Vorpommern hat der Landesgesetzgeber für die Anlagenbetreiber die Verpflichtung geschaffen, die in der näheren Umgebung der Anlagen lebenden Bürger sowie die betroffenen Gemeinden an dem wirtschaftlichen Erfolg dieser Anlagen zu beteiligen. Mit dem vorliegenden Sponsoringvertrag wurde bewusst der Weg beschritten, von den Vorgaben des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes M-V abzuweichen. Diese Vorgehensweise wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg

 

Vorpommern am 13.07.2022 genehmigt. Die Frage einer Vereinbarkeit des vorliegenden Sponsoringvertrages mit den Regelungen des BüGembeteilG M-V stellt sich damit nicht.

Aus den vorliegendem Rahmen-Sponsoringvertrag ergibt sich, dass der Sponsor sich bereit erklärt, jährlich einen Betrag in Höhe von 750,00 € je Anlage für Zuwendungen bereitzustellen (insgesamt demnach EUR 1.500,-/Jahr). Die Gemeinde wird, bei Erfüllung der Voraussetzung dem Sponsor den Vertragsabschluss mit dem Sponsoringberechtigten vorschlagen. Zuwendungsempfänger soll der Ortsjugendring Plau am See e.V. sein, er organisiert die Verteilung der zu Verfügung gestellten Mittel innerhalb der Mitgliedervereine des Empfängers im Sinne der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V muss die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden entscheiden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Annahme der Spenden und des vorliegenden Sponsoringvertrages.

Die Gemeinde wird, bei Erfüllung der Voraussetzung dem Sponsor den Vertragsabschluss mit dem Sponsoringberechtigten Ortsjugendring Plau am See e.V. vorschlagen. Der Ortsjugendring Plau am See e.V. wird als Zuwendungsempfänger beauftragt die Spenden zweckentsprechend zu verwenden. 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

 

Herr Tast bittet die Stadtvertretung, beide folgenden Beschlüsse zusammengefasst zu diskutieren. Die Beschlussfassung wird dann einzeln erfolgen.

 

Herr Hoffmeister zum Abwägungsbeschluss:

Aus der Entwurfsbeteiligung ergaben sich keine Änderungen an der Planung.

Die Stadtvertretung hat am 14.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow gefasst.  

Auf der Stadtvertretersitzung am 14.12.2022 wurde ebenfalls die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 30.01.2023 bis zum 03.03.2023 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gem.  § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.01.2023 und 30.01.2023 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

 

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Zum Satzungsbeschluss:

Mit der vorliegenden Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB beabsichtigt die Stadt Plau am See bebaute Bereiche im Außenbereich, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind, als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen (Entwicklungssatzung). Außerdem sollen einzelne Außenbereichsflächen, die durch die angrenzende Wohnbebauung geprägt sind, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hof Lalchow einbezogen werden (Ergänzungssatzung).

 

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange (private Belange wurden nicht geäußert) abgewägt wurden (abwägungsrelevante Sachverhalte waren auf dem Plan und in der Begründung nicht zu ändern/ergänzen), ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung wurden keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.

 

Herr Hoffmeister bittet um Zustimmung.

 

Herr Tast bittet die Stadtvertretung um Abstimmung über den Abwägungsbeschluss:

 

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Anlagen zur Vorlage

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