28.06.2023 - 5.16 Antrag der Fraktion DIE LINKE - Standortentsche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tast erklärt, dass die Fraktion Die LINKE auch eine Umformulierung im Beschluss vorgenommen hat und dieser lautet neu:

„Der Bürgermeister möchte dafür Sorge tragen, dass bei einer erforderlichen 3. Änderung des B-Planes Nr. 22 die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für einen mehrgeschossigen Wohnungsneubau seitens der Wohnungsgesellschaft der Stadt Plau am See erhalten bleibt.“

 

Herr Tast bittet Herrn Dr. Schlaak als Fraktionsvorsitzender DIE LINKE den Antrag einzubringen.

 

Herr Dr. Schlaak verliest den Antrag:

 

Die Fraktion DIE LINKE hat am 12.06.2023 einen Antrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung gemäß § 29 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 und 3 der Geschäftsordnung der Stadt Plau am See eingereicht.

 

Der Antrag mit sachlicher Darstellung/Begründung ist als Anlage zum Beschluss beigefügt.

 

Auszug des Antrages der Fraktion – Die Linke:

„Die Stadt Plau am See hat gegenwärtig keinen akuten allgemeinen Wohnraummangel. Sie hat jedoch strukturelle Probleme der Angebote an altersgerechten Gebäuden und Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten. In vielen Wohngebäuden in der Altstadt und fast allen Mehrfamilienhäuser in den Wohngebieten wie Weidensoll, Friedenstrasse oder Vogelsang sind mehrere Stufen zu überwinden, um in das Erdgeschoss zu gelangen. Seit einigen Jahren liegt der Wohnungsgesellschaft der Stadt ein Projekt für einen mehrgeschossigen Wohnungsbau vor, der die oben genannten Bedingungen erfüllt Ein dafür anvisierter innenstadtnaher Standort im Bereich des B-Planes 22, Plauerhägerstr., böte gute Voraussetzungen, auch hochaltrigen Bürgerinnen und Bürgern eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. Die aktuelle Altersstruktur der Plauer Bevölkerung, von der rund 1/3 über 65 Jahre und davon wieder mehr als die Hälfte über 75 Jahre alt ist, gebietet eine baldige Realisierung eines solchen Vorhabens.

Dieser Standort hat jedoch mittlerweile mehrere Interessenten mit berechtigten gleich gelagerten Ansprüchen auf den Plan gerufen. (Sporthalle für die Grundschule, Neubauprojekt FFW). Nach der Umsetzung der in der heutigen Stadtvertretersitzung noch zu fassenden Beschlüsse steht eine ausreichend große Fläche in städtischem Eigentum zur Verfügung, alle angedachten Projekte an diesem Standort zu realisieren.“

 

Auf der gestrigen Sitzung des Wohnungsbeirates wurde sich darüber verständigt, dass Frau Behncke, Geschäftsführerin der Wohnungsgesellschaft Plau mbH, angewiesen wird, den zuständigen Planer für das Ursprungsprojekt „Wohnungsbau-Sozial Quetziner Straße“ zu beauftragen, dieses Projekt kostenmäßig zu aktualisieren und den heutigen Standards angepasst wird.

 

Herr Dr. Schlaak bittet die Stadtvertretung um Zustimmung und dankt für die Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

Herr Tast führt aus, dass die Stadtvertretung im Bebauungsplan nicht festlegen kann, was die Wohnungsgesellschaft macht. Auch nicht darüber, wer dort bauen darf und wer nicht bauen darf, aber mehrgeschossiger Wohnungsbau bleibt. Die Stadtvertretung kann über die Eigentumsverhältnisse regeln, wer baut. Aus der Sicht von Herrn Tast ist die Formulierung „… seitens der Wohnungsgesellschaft der Stadt Plau am See“ zu streichen. Wichtig ist, dass der Wohnungsneubau bleibt.

 

Herr Rexin stellt die Frage, wurde nicht im Hauptausschuss erwähnt, dass dies überprüft werden soll, ob es überhaupt mit 3 Objekten dort möglich ist?

 

Herr Hoffmeister antwortet, dass der eingereichte Beschlussvorschlag nicht detailliert genug  ist und der Beschlussvorschlag abzuändern wäre, und zwar so, wie es im Sachverhalt steht. Und die Möglichkeit bleibt, dort zu bauen.

 

Herr Tast weist darauf hin, dass wie im Beschlussvorschlag formuliert: „Der Bürgermeister wird beauftragt …“ zu ändern wäre in „Die Stadtvertretung verpflichtet sich….“

 

 

Nach einer Diskussionsrunde wurde sich auf folgenden Beschlussvorschlag geeinigt.

 

Herr Tast bringt diesen Beschlussvorschlag ein:

 

Die Stadtvertretung verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer erforderlichen 3. Änderung des B-Planes Nr. 22 die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für einen mehrgeschossigen Wohnungsneubau erhalten bleibt. Dies soll bestenfalls durch die Wohnungsgesellschaft der Stadt Plau am See mittels sozialverträglichem Wohnungsbau erfolgen.

 

Herr Dr. Schlaak und Frau Hartung stimmen diesem Beschlussvorschlag zu.

 

 

Herr Tast bittet die Stadtvertretung über den genannten Vorschlag abzustimmen.

 

 

Abstimmung über den Antrag:

 

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

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alter Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine innenstadtnahe Standortentscheidung und Flächenreservierung für einen mehrgeschossigen sozialen Wohnungsbau noch im 2. Halbjahr 2023 herbeizuführen.

 

 

Herr Tast bittet die Stadtvertretung über den neuen Beschluss abzustimmen.

 

 

Beschluss neu:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass bei einer erforderlichen 3. Änderung des B-Planes Nr. 22 die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für einen mehrgeschossigen Wohnungsneubau erhalten bleibt. Dies soll bestenfalls durch die Wohnungsgesellschaft der Stadt Plau am See mittels sozialverträglichem Wohnungsbau erfolgen.

 

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Herr Tast erklärt, dass die Fraktion Die LINKE auch eine Umformulierung im Beschluss vorgenommen hat und dieser lautet neu:

„Der Bürgermeister möchte dafür Sorge tragen, dass bei einer erforderlichen 3. Änderung des B-Planes Nr. 22 die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für einen mehrgeschossigen Wohnungsneubau seitens der Wohnungsgesellschaft der Stadt Plau am See erhalten bleibt.“

 

Herr Tast bittet Herrn Dr. Schlaak als Fraktionsvorsitzender DIE LINKE den Antrag einzubringen.

 

Herr Dr. Schlaak verliest den Antrag:

 

Die Fraktion DIE LINKE hat am 12.06.2023 einen Antrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung gemäß § 29 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 und 3 der Geschäftsordnung der Stadt Plau am See eingereicht.

 

Der Antrag mit sachlicher Darstellung/Begründung ist als Anlage zum Beschluss beigefügt.

 

Auszug des Antrages der Fraktion – Die Linke:

„Die Stadt Plau am See hat gegenwärtig keinen akuten allgemeinen Wohnraummangel. Sie hat jedoch strukturelle Probleme der Angebote an altersgerechten Gebäuden und Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten. In vielen Wohngebäuden in der Altstadt und fast allen Mehrfamilienhäuser in den Wohngebieten wie Weidensoll, Friedenstrasse oder Vogelsang sind mehrere Stufen zu überwinden, um in das Erdgeschoss zu gelangen. Seit einigen Jahren liegt der Wohnungsgesellschaft der Stadt ein Projekt für einen mehrgeschossigen Wohnungsbau vor, der die oben genannten Bedingungen erfüllt Ein dafür anvisierter innenstadtnaher Standort im Bereich des B-Planes 22, Plauerhägerstr., böte gute Voraussetzungen, auch hochaltrigen Bürgerinnen und Bürgern eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. Die aktuelle Altersstruktur der Plauer Bevölkerung, von der rund 1/3 über 65 Jahre und davon wieder mehr als die Hälfte über 75 Jahre alt ist, gebietet eine baldige Realisierung eines solchen Vorhabens.

Dieser Standort hat jedoch mittlerweile mehrere Interessenten mit berechtigten gleich gelagerten Ansprüchen auf den Plan gerufen. (Sporthalle für die Grundschule, Neubauprojekt FFW). Nach der Umsetzung der in der heutigen Stadtvertretersitzung noch zu fassenden Beschlüsse steht eine ausreichend große Fläche in städtischem Eigentum zur Verfügung, alle angedachten Projekte an diesem Standort zu realisieren.“

 

Auf der gestrigen Sitzung des Wohnungsbeirates wurde sich darüber verständigt, dass Frau Behncke, Geschäftsführerin der Wohnungsgesellschaft Plau mbH, angewiesen wird, den zuständigen Planer für das Ursprungsprojekt „Wohnungsbau-Sozial Quetziner Straße“ zu beauftragen, dieses Projekt kostenmäßig zu aktualisieren und den heutigen Standards angepasst wird.

 

Herr Dr. Schlaak bittet die Stadtvertretung um Zustimmung und dankt für die Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

Herr Tast führt aus, dass die Stadtvertretung im Bebauungsplan nicht festlegen kann, was die Wohnungsgesellschaft macht. Auch nicht darüber, wer dort bauen darf und wer nicht bauen darf, aber mehrgeschossiger Wohnungsbau bleibt. Die Stadtvertretung kann über die Eigentumsverhältnisse regeln, wer baut. Aus der Sicht von Herrn Tast ist die Formulierung „… seitens der Wohnungsgesellschaft der Stadt Plau am See“ zu streichen. Wichtig ist, dass der Wohnungsneubau bleibt.

 

Herr Rexin stellt die Frage, wurde nicht im Hauptausschuss erwähnt, dass dies überprüft werden soll, ob es überhaupt mit 3 Objekten dort möglich ist?

 

Herr Hoffmeister antwortet, dass der eingereichte Beschlussvorschlag nicht detailliert genug  ist und der Beschlussvorschlag abzuändern wäre, und zwar so, wie es im Sachverhalt steht. Und die Möglichkeit bleibt, dort zu bauen.

 

Herr Tast weist darauf hin, dass wie im Beschlussvorschlag formuliert: „Der Bürgermeister wird beauftragt …“ zu ändern wäre in „Die Stadtvertretung verpflichtet sich….“

 

 

Nach einer Diskussionsrunde wurde sich auf folgenden Beschlussvorschlag geeinigt.

 

Herr Tast bringt diesen Beschlussvorschlag ein:

 

Die Stadtvertretung verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer erforderlichen 3. Änderung des B-Planes Nr. 22 die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für einen mehrgeschossigen Wohnungsneubau erhalten bleibt. Dies soll bestenfalls durch die Wohnungsgesellschaft der Stadt Plau am See mittels sozialverträglichem Wohnungsbau erfolgen.

 

Herr Dr. Schlaak und Frau Hartung stimmen diesem Beschlussvorschlag zu.

 

 

Herr Tast bittet die Stadtvertretung über den genannten Vorschlag abzustimmen.

 

 

Abstimmung über den Antrag:

 

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

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Anlagen zur Vorlage