21.08.2023 - 7 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Krentzlin erklärt die Bestimmungen des B-Plans. Der Antrag beinhaltet den Neubau einer Gartenlaube und eines Carports mit einem Volumen von 37 m³. Der B-Plan erlaubt einen Neubau mit einem Volumen von 12 m³. Da die Abweichung so groß ist, es allerdings auch eine andere Lösung in Form eines Neubaus einer Garage gibt, ist der Ausschuss gegen diesen Neubau. Auch die Dachneigung des Carports weicht von den Bestimmungen des B-Plans ab. Im B-Plan ist eine Dachneigung von nicht weniger als 15° vorgesehen. Der Neubau soll mit 12° Dachneigung gebaut werden. 

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Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt nicht dem Bauantrag „Bau eines Carports mit Flachdach“ sowie den Bau eines Gartenhauses mit 37,5 m³ zu zustimmen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit nicht erteilt.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

4

0

4

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

 

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Anlagen zur Vorlage