05.09.2023 - 9 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 05.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister stellt den B-Plan und die eingearbeiteten Veränderungen zum letzten Entwurf vor. Auch bei den jetzt vorliegenden Unterlagen handelt es sich noch um einen vorläufigen Entwurf. Dieser ist noch weiter in Überarbeitung, wird aber zur Stadtvertretersitzung final vorliegen. Die Anmerkungen des Ausschusses zum Entwurf wurden ja protokolliert und sollen bei der Erschließungsausschreibung Berücksichtigung finden. Folgender Zeitplan ist angedacht: 12/2023 Abwägungs- und Satzungsbeschluss; ab dann Vergabeverfahren für Erschließung möglich; Kalkulation aller Preise im 1.Quartal 2024; anschließende Festlegung der Preise für die Grundstücksverkäufe. Die Stadt wird mit den Erschließungskosten in Vorleistung gehen müssen. Grundstücksintressenten sollen nochmals abgefragt werden. Voraussetzung für die Ausschreibung der Erschließung ist ein rechtskräftiger Haushalt. Dieser wird voraussichtlich für 2024 genehmigungsbedürftig sein, da die Stadt zwecks Zwischenfinanzierung einen erhöhten Kassekredit aufnehmen muss. Die Stadt hofft auf dann auf eine zügige Bearbeitung der Genehmigung durch den Landkreis als zuständige Genehmigungsbehörde.
Beschluss: Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung lt. Vorlage.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:
1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
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3,5 MB
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396,5 kB
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1 MB
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3 MB
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(wie Dokument)
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8 MB
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