13.09.2023 - 6.9 Teileinziehung eines Fahrbahnstücks der Straße ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert den Beschluss und fügt hinzu, dass die Straßenverkehrsbehörde bei Vorgesprächen mit dem Bauamtsleiter bereits avisiert hatte, dass eine Umsetzung dieses Vorhabens generell zustimmungsfähig sei. Ein Vorschlag wäre, dass die Straße bis zum Haus An der Metow Nr. 5 für den Durchgangsverkehr gesperrt werden solle und dass dies für Fahrzeuge aller Art gilt. Dieser Vorschlag sollte jetzt noch einmal diskutiert werden. Herr Baumgart, der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt, erläutert, dass in seinem Ausschuss besprochen wurde, dass die Sperrung bis Hausnummer 5 erfolgen soll und die Radfahrer weiterhin dort fahren dürfen. Herr Dr. Schlaak wundert sich, dass auf dieser Strecke noch keine Unfälle durch die Fahrzeuge passiert sind. Frau Bahre sagt, dass ab einer bestimmen Km/h-Grenze Kennzeichen an die Fahrzeuge müssen (z. B. E-Scooter), diese müssten dann auch zu den Kraftfahrzeugen gehören und dürften dann dort auch nicht mehr fahren. Es müsse zwischen E-Bikes und Pedelecs unterschieden werden. Herr Weisbrich, Vorsitzender des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe, erläutert, dass in seinem Ausschuss einstimmig entschieden wurde, dass es bis zum Haus An der Metow Nr. 5 für Kraftfahrzeuge gesperrt werden solle. Er möchte, dass vor der Umsetzung im Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe darüber beraten werde. Sollte das Verkehrskonzept so durchgesetzt werden, muss das ganze Gebiet angefasst werden. Die gesamte Straßenführung müsse dann evtl. geändert werden. Es gibt derzeit bereits Durchgangsprobleme für Personen mit Kinderwagen und/oder Rollstuhl im Bereich der Großen Burgstraße, welche aufgrund von Tischen und Stühlen auf dem Gehweg bestehen. Herr Hoffmeister erläutert dazu, dass es die Sondernutzungssatzung gibt. Dort ist u. a. geregelt, wie die Gehwege genutzt werden können und welche Flächen freigehalten werden müssen. Herr Tast merkt an, dass es sich um zwei Monate im Jahr handelt, an denen es in diesem Bereich voll ist. Man solle auch an die anderen zehn Monate im Jahr denken, an denen man, auch wir als Einheimische, Gesetzesverstöße begehen würde, würde man dort mit dem Fahrrad fahren. Herr Rexin fragt Herrn Weisbrich, ob es stimmt, dass im Protokoll des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe stehe, dass keine Tische und Stühle dort aufgestellt werden sollen. Dies verneint Herr Weisbrich.

 

Herr Tast bittet um Abstimmung folgender Änderungen:

 

Abstimmung darüber, dass „Haus An der Metow Nr. 3“ geändert wird zu „bis einschließlich Haus An der Metow Nr. „5“:

 

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

14

14

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

angenommen

 

Abstimmung darüber, dass „Kraftfahrzeuge aller Art“ durch „Fahrzeuge aller Art“ ersetzt werden soll:

 

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

14

5

9

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

abgelehnt

 

Abstimmung darüber, dass „Kraftfahrzeuge aller Art“ stehen bleiben soll:

 

Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

14

9

5

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

angenommen

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, ein Teileinziehungsverfahren für ein Teilstück der Straße „An der Metow“ bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu beantragen. Der Bereich von der Einmündung der Großen Burgstraße bis einschließlich zum Haus An der Metow Nr. 5 soll für den Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt werden.

 

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

14

10

0

4

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage