21.11.2023 - 6 Haushaltssatzung 2024 - Teilhaushalte für den A...

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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister leitet das Thema ein und informiert, dass der Haushalt für 2024 genehmigungspflichtig sei. Jeder Ausschuss behandle die entsprechenden Teilhaushalte, damit der Haushalt dann am 13.12.2023 in der Stadtvertretersitzung beschlossen werden könne.

Herr Weisbrich übergibt das Wort an Frau Seewald als Kämmerin.

Frau Seewald erläutert die Teilhaushalte entsprechend der Vorlage. Ausgaben für den Tourismus, egal ob Veranstaltungen oder Schilder seien selten ausschließlich der Kurverwaltung zuzuordnen. Meistens würden Anlagen und Veranstaltungen auch durch die Bürger der Stadt besucht bzw. benutzt. Weiterhin komme es darauf an, ob die Veranstaltungen überhaupt in der kurabgabepflichtigen Zeit (Saison) stattfänden. Deshalb seien die Ausgaben aufzuteilen und könnten nicht nur über die Kur- bzw. Fremdenverkehrsabgabe finanziert werden. Selbst die direkt bei der Kurverwaltung anzurechnenden Ausgaben würden nicht vollständig durch die Fremdenverkehrs- und Kurabgabe gedeckt. Die Deckungsquoten lägen zwischen 50 und 60 %. Damit steige der Zuschussbedarf aus dem städtischen Haushalt. Zur Finanzierung der steigenden städtischen Anteile im Rahmen der Kurverwaltung seien immer mehr finanzielle Mittel erforderlich. Mögliche zusätzliche Deckungsquellen seien die Zuweisungen des Landes (Schlüsselzuweisungen) sowie nicht zweckgebundene Einnahmen der Stadt z. B. Steuern, Mieten oder Pachten. Ein Problem sei, dass Plau am See 2022 hohe Steuereinnahmen hatte und daher die Zuweisung durch das Land in 2024 geringer ausfalle.

Eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit könne die Anpassung der Hebesätze der Steuern in Plau am See sein. Das Land gehe im Finanzausgleichsgesetz (FAG) von höheren Nivellierungshebesätzen aus. Diese sollten auch der Maßstab für eine Erhöhung der Hebesätze sein.

Frau Falk stellt die Frage, ob Geld fehle, wenn die Hebesätze nicht angepasst würden.

Frau Seewald antwortet, dass die Einnahmen der Stadt alle Ausgaben decken müssten. Dies sei allein durch die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe nicht möglich. Es gäbe touristische Vorhaben und Wünsche und man müsse schauen, woraus diese finanziert werden könnten.

Frau Falk bemängelt, dass nie genug Geld für den Tourismus da wäre. Plau am See müsse sich als Stadt dafür entscheiden, Tourismus zu wollen und zu fördern.

Herr Dr. Schlaak merkt an, dass man sich hätte rechtzeitig auch mit der Erhöhung der Kurabgabe beschäftigen müssen. Dies könne helfen, den Haushalt etwas zu entlasten. Man dürfe kein Geld verschenken.

Herr Hoffmeister gibt zu bedenken, dass die Kurabgabesatzung rechtlich sauber sein müsse und dies nicht so einfach sei. Eventuell sollte man das Tourismusgesetz abwarten.

Frau Falk wirft ein, dass man nicht über Kurabgabe oder Gebühren im Hafen zu reden brauche. Bei den großen Summen helfe das wenig.

Herr Weisbrich sagt, dass alle Stadtvertretungen vor dem gleichen Problem stünden. Wenn alle Gemeinden ihre Hebesätze erhöhen, erhöhe sich auch der Durchschnitt und die Nivellierungshebesätze würden erneut steigen. Für die Unternehmen wäre eine Erhöhung kein gutes Signal. Auch der Gast sei nicht bereit, mehr Kurabgabe zu zahlen. Als Stadtvertretung müsse man diese Entscheidung treffen, ob die Steuersätze bleiben wie bisher. Dann müsse aber auch überlegt werden, woher andere Einnahmen kommen könnten.

Frau Falk fragt Frau Seewald, ob man mit den Hebesätzen nach oben gehen müsse.

Frau Seewald verneint dies, merkt aber an, dass dann geplante Vorhaben oder Wünsche eventuell nicht umgesetzt werden könnten.

Frau Falk fragt weiterhin, ob die Erschließung des Gewerbegebietes der Grund für die erhöhten Ausgaben sei.

Frau Seewald bejaht dies.

Herr Hoffmeister merkt an, dass es nicht darum gehe, dass der Tourismus Schuld an dem genehmigungspflichtigen Haushalt sei. Es solle transparent dargestellt werden, dass eine Finanzierung aus Rücklagen nicht auf Dauer möglich sei und man andere Finanzierungsmöglichkeiten finden müsse. Stellschraube hierfür seien unter anderem die Hebesätze.

Herr Weisbrich bedankt sich bei Frau Seewald für die jahrelange gute Begleitung des Ausschusses und die detaillierten Ausführungen. Es sei eine Herausforderung für einen Tourismusort mit wenig Wirtschaftskraft, einen guten Kompromiss zu finden. Die Grundsteuer A und B sei auf breitere Schultern verteilt, die Gewerbesteuer treffe nur einige wenige.

Herr Hoffmeister führt noch einmal aus, dass man Finanzierungsmöglichkeiten finden müsse, sonst könne man irgendwann nur noch die Pflichtaufgaben wahrnehmen. Alle freiwilligen Leistungen, auch der Tourismus, würden dann wegfallen.

Frau Seewald merkt an, solange man den Haushalt noch mit Rücklagen ausgleichen könne, sei alles in Ordnung. Wenn dies irgendwann nicht mehr möglich sei, zwinge das Land die Stadt, die Hebesätze über 10 Punkte über die Nivellierungshebesätze zu heben. Das wäre nicht schön.

Herr Dr. Schlaak macht den Vorschlag, die Grundsteuer A bei ihrem Hebesatz zu belassen, dafür aber die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer minimal auf 430 bzw. 380 Punkte zu erhöhen, um einen guten Willen zu zeigen. Frau Falk findet diesen Kompromiss gut.

Frau Seewald entgegnet, dass eine so geringe Änderung kaum Auswirkungen habe. Dann solle man die Hebesätze lieber belassen. Frau Mach stimmt dem zu.

Nach eingehender Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, den Entwurf des Haushaltes so zu belassen. Der Beschluss in der Stadtvertretung kann abweichend mit anderen Hebesätzen gefasst werden.

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Anlagen zur Vorlage

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