13.12.2023 - 7.7 Richtlinie für Kapitalanlagen (Anlagenrichtlinie)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mach betritt um 20:01 Uhr den Saal und nimmt wieder an der Abstimmung teil.

Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Behrens ist skeptisch und fragt, ob das eine gängige Methode sei, so mit Geldanlagen umzugehen, um für eine kurzfristige Zeit Überschüsse zu vermehren, es handle sich schließlich um Steuergelder. Herr Hoffmeister stellt klar, dass in der Richtlinie für Kapitalanlagen keinerlei spekulative Anlagevarianten vorhanden seien. Alles sei mindestens darauf angelegt, dass der Kapitalerhalt durch entsprechende Sicherungen garantiert sei. Die Erstellung einer Kapitalanlagerichtlinie ist gängige Praxis bei den Kommunen.

Frau Hartung merkt an, dass zahlreiche Städte eine Anlagerichtlinie haben. Sie findet gut, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit dort berücksichtigt wurde und dass es in erster Linie um Sicherheit gehe.

Auch für Herrn Tast sind Spekulationen aus der konservativen Anlagevorgabe dieser vorgelegten Richtlinie ausgeschlossen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Plau am See (Anlagenrichtlinie) in der vorliegenden Fassung.

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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

16

16

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1003128&selfaction=print